für Klimaanlagen und Wärmepumpen.
Wichtig: Der Artikel ist versiegelt. Rücksendungen können nur für versiegelte Behälter akzeptiert werden.
Berechtigung zum Umgang mit Kältemitteln: Zum Umgang mit Kältemitteln berechtigt sind Personen, die über die erforderliche Sachkunde gemäß der EG-Verordnung Nr. 842/2006 (Artikel 3, 4 und 5 Abs. 1) oder gemäß § 5 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) verfügen. Mit dem Kauf eines Kältemittels bestätigen Sie, dass Sie die in den genannten Vorschriften (ChemKlimaschutzV und EG-Verordnung Nr. 842/2006) geforderte Sachkunde besitzen und sicherstellen, dass die Verwendung des Kältemittels durch qualifiziertes Personal erfolgt.
Seit dem 1. Januar 2015 müssen Fachbetriebe der Kälte- und Klimatechnik gemäß der neuen Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase nachweisen – durch Vorlage von Personenzertifikaten der Mitarbeiter oder eines Unternehmenszertifikats –, dass sie zum Kauf von Kältemitteln berechtigt sind, die fluorierte Treibhausgase enthalten. Ohne diese Nachweise kann das Kältemittel nicht geliefert werden.
Wiederverkäufer sind von dieser Pflicht ausgenommen; in diesem Fall genügt es, dem Kältemittellieferanten eine Erklärung vorzulegen, die bestätigt, dass das Produkt ausschließlich für den gewerblichen Weiterverkauf bestimmt ist. Es besteht jedoch weiterhin die Pflicht, die entsprechenden Zertifikate von den eigenen Kunden einzuholen.
Auch Hersteller von Kälte- und Klimaanlagen sind von der Zertifizierungspflicht ausgenommen. Für den Kauf des Kältemittels ist jedoch auch bei ihnen eine Erklärung erforderlich, die ihre Produktionstätigkeit bestätigt.