Der kompakte LogiLink Rauchwarnmelder erkennt Rauch frühzeitig und warnt mit einem lauten Alarmsignal von mindestens 85 dB. Die fest eingebaute 3-V-Lithiumbatterie ist bis 07/2032 gültig und kann nicht ausgetauscht werden.
Eine große Testtaste ermöglicht die regelmäßige Funktionskontrolle. Zusätzlich verfügt der Rauchmelder über eine LED-Anzeige, eine Batteriewarnung und eine zeitlich begrenzte Stummschaltungsfunktion.
Highlights:
• Kompakter fotoelektrischer Rauchwarnmelder
• Mindestens 85 dB Alarmlautstärke bei 3 m
• Fest eingebaute 3-V-Lithiumbatterie
• Batterie gültig bis 07/2032
• VdS-Zulassung G217077
• Geprüft nach DIN EN 14604
• Testtaste und LED-Anzeige
• Warnung bei niedrigem Batteriestand
• Stummschaltungsfunktion
• Kompaktes Mini-Design
• Für Innenräume geeignet
Technische Daten:
Marke: LogiLink / lumSAVE
Modell: OSC0008
Produktart: Rauchwarnmelder
Detektionsart: Rauch, fotoelektrisch
Alarmart: akustisch
Alarmlautstärke: mindestens 85 dB bei 3 m
Batterie: 3-V-Lithiumbatterie, fest eingebaut
Batterie wechselbar: Nein
Batterie gültig bis: 07/2032
Zulassung: VdS G217077
Norm: DIN EN 14604
Durchmesser: ca. 71,6 mm
Höhe: ca. 33 mm
Farbe: Weiß
EAN: 4052792068801
Lieferumfang:
1 × LogiLink Mini-Rauchmelder OSC0008 mit fest eingebauter Lithiumbatterie
Weiteres Zubehör gemäß Herstellerlieferumfang.
Hinweise:
Der Rauchmelder muss entsprechend der Bedienungsanleitung montiert und regelmäßig über die Testtaste geprüft werden. Die fest eingebaute Batterie kann nicht gewechselt werden. Spätestens nach Ablauf der Batteriehaltbarkeit im Juli 2032 oder bei einer entsprechenden Störungsmeldung ist das gesamte Gerät auszutauschen.
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
Die Adresse finden Sie in den Rechtlichen Angaben zum Verkäufer
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten,befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.“
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen.
Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören
insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen
Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind,
vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden,
um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen,
die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten
stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:

2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten:
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben,
damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort
auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.
3. Hinweise zu der Entsorgung von Altgeräten :
Gemäß dem ElektroG in der aktuell gültigen Fassung können Sie Altgeräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 cm auf dem Postweg zur Entsorgung zu uns senden, auch wenn Sie diese nicht bei uns erworben haben.
Bitte beachten Sie: Die maximale Paketgröße beträgt 120 x 60 x 60 cm und darf ein Gewicht je Paket von max. 31,5 kg nicht überschreiten.
Die Entsorgung von Geräten mit einer Kantenlänge von größer 25 cm übernehmen wir, wenn Sie ein gleichwertiges Gerät bei uns erworben haben.
Bitte beachten Sie: Die maximale Paketgröße beträgt auch hier 120 x 60 x 60 cm und darf ein Gewicht je Paket von max. 31,5 kg nicht überschreiten. Bei Überschreitung des Gewichts oder der maximalen Maße wenden Sie sich bitte direkt an uns.
4. Hinweis zum Datenschutz
Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone),
die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin,
dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener
Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.
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