Aus dem Nachlass meiner verstorbenen Ehefrau biete ich diverse Schmuckstücke und Schreibgeräte an.

 

Hier bieten Sie auf ein weit über 100 Jahre altes, originales Stück englischer Tischkultur aus der späten Viktorianischen Ära: ein Buttermesser aus dem  „Mekka der britischen Silber-Industrie“, Sheffield.

Die diversen Punzen lassen darauf schließen, dass dieses Messer von der traditionsreichen Silberschmiede Henry Atkin (Maker’s Mark „HG“) im Jahre 1899 (kleines g – gothic lowercase) gefertigt wurde.

Die ganz im Stile jener Zeit nur auf einer Seite fein ziselierte Klinge trägt die Punze  „HPNS“ ( = Herstellerkürzel + Electro Plated Nickel Silver).

Das bedeutet, dass die Klinge nicht aus Massivsilber besteht, sondern aus einem unedlen Trägermetall, das galvanisch mit einer dünnen Schicht aus echtem Silber überzogen wurde.   (Silber ist ein relativ weiches Metall. Eine Messerklinge aus reinem Sterlingsilber würde sich beim Schneiden oder Verstreichen von harter Butter viel zu leicht verbiegen.)

Ein besonderes Highlight ist das wunderschön marmorierte Griffstück: Es könnte sich dabei um Perlmutt handeln. Vermutlich ist es aber aus Zelluloid, einem der ersten thermoplastischen Kunststoffe, gefertigt. – Dieses Material erfreute sich um die Jahrhundertwende wegen seines edel schimmernden Glanzes extremer Beliebtheit!

 Die "Zwinge" aus Echtsilber diente dazu die Verbindung zwischen Klinge und Griff zu stabilisieren. Sie zeigt die Punzen:  Krone & Löwe (amtlich geprüftes 925er Sterlingsilber) sowie den Buchstaben „G“  für das Stempeljahr 1899.

Das Buttermesser ist ca. 20,5 cm lang und wiegt knapp 40 Gramm.

 

Aus Sicherheitsgründen verschicke ich ausschließlich per versichertem Paket mit Sendungsverfolgung.  

 Und noch eine Anmerkung: ICH habe für die von mir angebotenen Artikel keinen Bedarf, denke aber, dass sich viele Menschen darüber freuen würden. Für die meisten der eingestellten Dinge bin ich absolut kein Experte; meine Angaben erfolgen aber stets nach bestem Wissen!

Als Privatanbieter kann ich natürlich keine Gewährleistung bieten; auch schließe ich die Rücknahme ersteigerter Artikel grundsätzlich aus.