Erhaltung siehe Bilder -

Privatverkauf

Privatverkauf nach geltendem EU-Recht und nach geltendem deutschen Recht:

Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Garantie verkauft.

Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit." Der Bieter erkennt dieses mit seinem Gebot an, der Käufer erkennt dieses mit seinem Kauf an.