Laserdisc Player Pioneer CLD-S310 Pal mit D.V.P. System ermöglicht das Abspielen von Laserdiscs, CDVs und CDs. Hergestellt in Japan im Jahr 1995, ist dieses Gerät perfekt für Liebhaber von TV-, Video- & Audio-Raritäten. Dieses Modell ist ein Muss für Sammler und Enthusiasten.
Noch sehr guter Laserdisc Player CLD S310 von Pioneer Für Pal Laserdisc geeignet.
Zustand: noch sehr gut erhalten mit einigen wenigen Kratzern und Lagerspuren altersbedingt. Das Gehäuse ist noch sehr gut erhalten. Schönes Bild und Sound. Mit Chinch-Anschluss mit Star Wars TXH und Independence Day getestet. Der Laserhalter und die Standfüße wurden erneuert bzw. ausgetauscht (Beispielbilder 10-11) und das komplette Gerät restauriert!
Das Gerät liefert ein deutlich besseres Bild als die Vorgängermodelle. Der Player S310 gehört vom Design zum größeren Modell CLD-D515. Beide waren die letzten reinen Laserdisc Modelle (mit dem 925) auf dem Markt und somit optimal ausgereift! Der S310 war ein eher seltenes Modell (Herstellung nur 1995) meist wurde der S315 angeboten!
Verkauf der Player mit Stromkabel und einer Neuen originalen Pioneer Fernbedienung incl. Batterien. Die Beschreibung befindet sich am Ende der Seite zum Download! Sonst kein weiteres Zubehör!
Allgemein
- Hersteller: Pioneer
- Modell: CLD-S310S
- Typ: Laser Disc Player
- Baujahre: nur 1995 (1996-1999 Modell S315)
- Hergestellt in: Japan
- Farbe: Schwarz
- Fernbedienung: ja
- Neupreis ca.: 699DM, 1995
Rechtliches:
Keine Garantie und keine Rückgabe. Versicherter Versand.
⚠️Bitte beachten Sie das es sich hier um ein Liebhaberstück bzw. älteres Gerät handelt, auf Grund Material Ermüdung können unerwartete Defekte in naher Zeit auftreten, ich bitte dies mit zu berücksichtigen ! ⚠️
Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung meiner Pflichten als Verkäufer, sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Hinweis: Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet (Das Rechnungsdatum entspricht dem Leistungsdatum