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Privatverkauf, ohne jede Garantie oder Rücknahme i. S. des EU-Rechtes. Die Zahlung für die gesteigerte Ware bitte innerhalb von 8 Tagen nach Beendigung der Versteigerung leisten. Danach wird der Kaufvertrag unwirksam, die Ware fällt an den Verkäufer zurück und wird neu versteigert. Nichtzahler und Spaßbieter haben 15 % wegen Nichterfüllung und gegebenenfalls noch Schadensersatz zu leisten. Mit der Abgabe eines Gebotes erklärt sich der Bieter mit den vorgenannten Bedingungen einverstanden.