








Artikelzustand: "Gut - refurbished"
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den beigefügten Bildern um Stockfotos handelt. Der IST-Zustand kann gemäß unserer Beschreibung abweichen.
Der Artikel befindet sich in einem guten Zustand. Er ist voll funktionsfähig und wurde vollständig geprüft, gereinigt und getestet. Der Artikel kann mäßige bis deutliche Gebrauchsspuren aufweisen.
› Batteriezustand: Maximal 500 Ladezyklen / Kapazität: Mindestens 85 % (Apple Systembericht)(Apple Systembericht)
Das MacBook wird mit einem originalen Apple 87 W USB-C Netzteil mit MagSafe 3 zu USB-C Ladekabel ausgeliefert, siehe Lieferumfang.
› Apple MacBook Pro (16 Zoll, 2021)
› M1 Max mit 10‑Core CPU und 32‑Core GPU
› 64 GB ArbeitsÂspeicher
› 1 TB SSD auf PCIe Basis-
› Liquid Retina XDR Display, 254 ppi, 1 Milliarde Farben, Großer Farbraum (P3), True Tone Technologie
› 3.456 x 2.234 Pixel
› Herstellerfarbe: Space Grau
› Batteriezustand: Maximal 500 Ladezyklen / Kapazität: Mindestens 85 % (Apple Systembericht)
› Apple MacBook Pro 16" M1 Pro 2021 Space Grau
› 87 W USB-C-Netzteil


› EU-Stecker


› MagSafe 3 zu USB-C Kabel
› Neutrale Versandverpackung
› kein weiteres Zubehör
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
3.Fahrzeugbatterien Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist
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