Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterverĂ€uĂern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche RĂŒcknahme von Altbatterien
Batterien dĂŒrfen nicht ĂŒber den HausmĂŒll entsorgt werden. Sie sind zur RĂŒckgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewĂ€hrleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur RĂŒcknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere RĂŒcknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschrĂ€nkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment fĂŒhren oder gefĂŒhrt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher ausreichend frankiert an uns zurĂŒcksenden.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten MĂŒlltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den HausmĂŒll gegeben werden dĂŒrfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem MĂŒlltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes â dabei steht "Cd" fĂŒr Cadmium, "Pb" steht fĂŒr Blei, und "Hg" fĂŒr Quecksilber.â