Ein + Erste-Hilfe Kasten ist Pflicht in jedem PKW!
Laut §35 der StVZO muss das Erste Hilfe Material ab dem 01.01.2014 der DIN 13164 entsprechen.
Wer keinen Verbandskasten mittführt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld von 5,00€ und bei der Hauptuntersuchung einen geringen Mangel.
Warnwestenpflicht in Deutschland seit dem 01.07.2014!
Seit 01.07.2014 besteht auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein. Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.
Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen. Allerdings fahren schon viele Motorrad- und Rollerfahrer freiwillig mit einer Warnweste. Sicherheit kann ja bekanntlich nicht schaden.
Der Fahrer ist verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld.
ACHTUNG in einigen Ländern ist für jeden Fahrgast eine Warnweste Pflicht!
Bitte erkundigen Sie sich vor einer Fahrt ins Ausland. Bei Verstößen drohen in einigen Ländern hohe Strafen.