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Feedback Sports TRAINER OMNIUM IPR-110 INKL.TASCHE FA003476000

Feedback Sports TRAINER OMNIUM IPR-110 INKL.TASCHE FA003476000

552,05 EUR inkl. MwSt.

Feedback Sports TRAINER OMNIUM IPR-110 INKL.TASCHE


Feedback Sports TRAINER OMNIUM IPR-110 INKL.TASCHE FA003476000


Das simple „Fork-Mount“ Design ist optimiert für das Warm-Up vor dem Rennen, für Reisen sowie für die kalten Wintertage zu Hause. Der Omnium Trainer nutzt eine automatische Widerstandserhöhung (IPR), die ein authentisches Straßengefühl ermöglicht, das darüber hinaus nahezu geräuschlos ist. Seine Rollen schonen die Reifen, sodass ein Laufradwechsel vor dem Rennen nicht notwendig ist.
Präzision, Mobilität, Innovation und Langlebigkeit sind die häufigsten Begriffe, die mit Feedback Sports Produkten in Verbindung gebracht werden, und der Omnium Over-Drive Portable Bike Trainer ist ein echtes Beispiel dafür.
Mit seiner kompakten Standfläche und der einfach zu bedienenden Gabelaufnahme entfällt die Notwendigkeit, Ihren gesamten Wohnraum für das Indoor-Cycling-Training zu nutzen. Und wenn Sie mal unterwegs sind, auf einer Geschäftsreise, im Urlaub oder beim nächsten Rennen, stecken Sie den Omnium Over-Drive einfach in die mitgelieferte Reisetasche und legen ihn in den Kofferraum des Autos oder nehmen ihn als Handgepäck im Flugzeug mit. Bei moderaten 6,35 kg fällt der Omnium Over-Drive definitiv nicht zur Last.
Willkommen in der Welt des Omnium Over-Drive: Verpassen Sie nie wieder einen Trainingstag, kompromittieren Sie nie wieder echtes Fahrgefühl, kämpfen Sie nie wieder damit, ein Hinterrad zu entfernen und fahren Sie das Fahrrad Ihrer Wahl, ohne Probleme.

Komplett vormontiert, einfach auseinander zu falten

Dank seines geringen Gewichts von nur 6,35 kg ist dieser Rollentrainer einfach zu transportieren (Transporttasche ist im Lieferumfang enthalten)

Faltmaß nur 660 x 180 x 200 mm

Inklusive Gabeladapter für Standard-Schnellspanner und Steckachsen (12×100 mm, 15×100 mm & 15×110 mm), Boost kompatibel




PL: FA003476000


Wir versenden nach Zahlungseingang per DHL oder Deutsche Post.



Batteriegesetzhinweise

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer): Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben: Janas&Meyer GbR, Wilhelm Külz Str. 13, 06108 Halle.
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist.

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