Die grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung - Rechtfertigung und FolgenRabea Keßeler
Art Nr.: 3504641320
ISBN 13: 9783504641320
Erscheinungsjahr: 2026
Erschienen bei: Schmidt , Dr. Otto
Auflage: Taschenbuch
Einband: Taschenbuch
Maße: 210x144x20 mm
Seitenzahl: 275
Gewicht: 358 g
Sprache: Deutsch
Autor: Rabea Keßeler
Mit dem Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung haben sich Rechtsprechung, Literatur und Finanzverwaltung in den vergangenen Jahrzehnten bereits intensiv beschäftigt. In diesem Kontext wurden jedoch vorrangig Fragen der Entstehung und Beendigung sowie verschiedener Gestaltungen problematisiert. Vergleichsweise wenig beleuchtet die Literatur jedoch die bis heute bedeutende Frage, auf welcher Grundlage die Betriebsaufspaltung fußt und woraus ihre Legitimation herzuleiten ist. In grenzüberschreitenden Fällen verstärkt sich die grundsätzliche Problematik der Anerkennung der Betriebsaufspaltung durch weitere grenzüberschreitende Besonderheiten.Gegenstand dieser Untersuchung ist eine systematische Betrachtung der Betriebsaufspaltung mit dem Ziel, eine geeignete Rechtfertigungsgrundlage zu finden, die auch grenzüberschreitend Anwendung finden kann.Die Bedeutung der Rechtfertigungsgrundlage des 15 Abs. 2 EStG wird nicht nur im nationalen, sondern auch im grenzüberschreitenden Sachverhalt Gegenstand der Untersuchung. Dabei differenziert die Arbeit zwischen Outbound- und Inbound-Sachverhalten. Die Darstellung schließt mit der Untersuchung der Frage, welche Folgen die Beendigung einer grenzüberschreitenden Betriebsaufspaltung nach sich zieht und in welchen Konstellationen Entstrickungstatbestände greifen.
Kurzbeschreibung
Titel: Die grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung - Rechtfertigung und Folgen, Einband: Taschenbuch, Autor: Rabea Keßeler, Verlag: Schmidt , Dr. Otto, Sprache: Deutsch, Seiten: 275, Maße: 210x144x20 mm, Gewicht: 358 g, Verkäufer: Wegmann1855, Schlagworte: Steuergesetz, Doppelbesteuerung, grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung, Ertragsteuerrecht, Steuerrecht - Steuergesetz, Gewerbebetrieb, Abgabe - Abgabenordnung - AO