Hinweis nach dem Batteriegesetz:
Der Hinweis gemäß dem Batteriegesetz (BattG) in Deutschland ist erforderlich, um Verbraucher über die ordnungsgemäße Entsorgung und Rückgabe von Batterien zu informieren. Hier ist der wesentliche Hinweis:
*Hinweis nach dem Batteriegesetz (BattG):* Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzugeben, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Altbatterien können unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen oder überall dort, wo Batterien verkauft werden, zurückgegeben werden. Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des enthaltenen Schadstoffs: - *Cd*: Cadmium - *Hg*: Quecksilber - *Pb*: Blei Diese Stoffe sind umweltschädlich und dürfen nicht in die Umwelt gelangen. Mit dieser Information wird sichergestellt, dass Batterien ordnungsgemäß entsorgt und recycelt werden, um Umweltschäden zu vermeiden und wertvolle Ressourcen zurückzugewinnen.
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