Allgemeine Informationen zum Batteriegesetz (BattG)
- Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien oder Akkus, die zum Betrieb notwendig sind. Im Zusammenhang mit dem Verkauf dieser Batterien oder Akkus sind wir als Vertreiber gemäß dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen: Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen (Wertstoff-/Recyclinghöfe und Geschäfte mit gleichartigen Produkten). Sie können ihre gebrauchten Batterien auch an unser Versandlager (Michael Rath, Ferdinandstr. 34, 47249 Duisburg) schicken. Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden.
- Batterien und Akkus sind mit dem Symbol einer durchgekreutzen Mülltonne gekennzeichnet.
- Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.
- Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für: Pb für Blei; Cd für Cadmium; Hg für Quecksilber.
- Diese chemischen Zeichen signalisieren, dass eine bestimmte Grenzmenge der angegebenen chemischen Stoffe in diesem Batterietyp überschritten wird:
- HG: mehr als 0,0005 Gewichtspozent Quecksilber / Cd: mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium / Pb: mehr als 0,004 Gewichtsprozent Blei.
- Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.
Hinweise nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
- Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
- Nicht festverbaute Batterien/Akkumulatoren/Leuchtmittel sind vor der Entsorgung zu entnehmen und getrennt zu entsorgen.
- Löschen sie in eigenem Adresse personenbezogene Daten auf ihrem Altgerät, bevor sie dieses zur Entsorgung geben.
- Sie können diese Altgeräte/Batterien/Akkus/Leuchtmittel bei Wertstoff-/Recyclinghöfen abgeben. Altgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm in haushaltsüblichen Mengen (entspricht bis zu drei Altgeräte einer Geräteart) können sie bei Händlern ab 400qm Verkaufs- und Lagerfläche abgeben.