Das Batteriepfand von 7,50 EUR ist im Kaufpreis schon enthalten
„Hinweise zur Batterieentsorgung"
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien
enthalten, ist der Anbieter verpflichtet, den Kunden auf folgendes hinzuweisen:
Der Kunde ist zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Er kann Altbatterien,
die der Anbieter als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat, unentgeltlich am Versandlager
(Versandadresse) des Anbieters zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole
haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben
werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien an Endnutzer ist der Vertreiber gemäß §
10 BattG zudem verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer
zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie
keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem
Endpreis am Artikel ausgewiesen.
Gibt der Endnutzer beim Vertreiber eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die der Vertreiber entsprechend
§ 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führt oder geführt hat, ist der Vertreiber im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.
Soweit der Vertreiber entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben hat, ist
die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke
abhängig.
Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.
Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.
Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben
werden. Das vom Vertreiber erhobene Pfand wird von den öffentlich – rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen
nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahrzeug-
Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke
erhalten Sie das Batteriepfand vom Vertreiber zurück.“