Caramba 606811 Ölfleckentferner (Beseitigt Ölflecken aller Art auch Altölflecken) 1 Liter

Produktbeschreibung:

  • Wirksamer Helfer gegen Öl- und Altölflecken.
  • Beseitigt Ölflecken aller Art
  • Dringt tief in den Untergrund ein
  • Entfernt auch Altölflecken
Wirksamer Helfer gegen Öl- und Altölflecken

Caramba Ölfleck-Entferner beseitigt Ölflecken auf allen saugenden und nicht saugenden Untergründen: auf Natur- und Betonstein, Ton und Bimsstein, Estrich, Klinker und Keramik, Teppichen und textilen Bodenbelägen. Mit guter Haftwirkung auch bei stark geneigten Flächen.

Caramba Ölfleck-Entferner ist geeignet zur Beseitigung von Schmier-, Motor- und Getriebeöl, Heizöl und Dieselkraftstoff. Wichtig: Nicht anwenden auf Bitumen, Asphalt und Schiefer.

Anwendungshinweis: Überschüssiges Öl von frischen Ölflecken mit Papiertüchern o. ä. aufnehmen. Caramba Ölflecken-Entferner bei trockenener Witterung anwenden, direkte Sonneneinstrahlung und Temperaturen unter 5°C und über 25°C möglichst vermeiden.

Bei Anwendung in geschlossenen Räumen für gute Belüftung sorgen. Caramba Ölflecken-Entfernergut schütteln, auf die verschmutzten Stellen gleichmäßig und satt auftragen und verteilen. Nicht zu sparsam anwenden.
Produkt einwirken lassen, bis es vollständig ausgetrocknet ist und sich eine helle Pulver-schicht gebildet hat (je nach Witterung bis zu ca. 6 Stunden).

Anschließend Pulver oberflächlich abfegen oder absaugen und Produktreste mit Schrubber oder Wurzelbürste und viel klarem Wasser nacharbeiten. Bei älteren oder sehr hartnäckigen Ölflecken die Anwendung gegebenenfalls mehrfach wiederholen und Produkt über Nacht einwirken lassen.

Achtung: Vor Anwendung, insbesondere auf Natursteinen und textilen Bodenbelägen, an unauffälliger Stelle auf Oberflächenverträglichkeit prüfen! Ölflecken auf Bitumen, Asphalt und Schiefer sollten nicht bearbeitet werden, weil auch das natürlich vorhandene Öl dem Untergrund entzogen werden kann. Die Folge wäre eine Ausmagerung der Schwarzdecke und ggf. eine Beschädigung des Bodens. Ölhaltige Abfälle vorschriftsmäßig entsorgen. Nicht in den Hausmüll geben oder in die Kanalisation gelangen lassen.

  • Achtung: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
  • Achtung: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar
  • Achtung: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
  • Achtung: Verursacht schwere Augenreizung
  • Achtung: Biozidprodukte vorsichtig verwenden
  • Achtung: Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
 
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
 
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
 
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher ausreichend frankiert an uns zurücksenden.
 
2. Bedeutung der Batteriesymbole
 
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.“
 
Altbatterieentsorgung