500 g Neudorff Ferramol Schneckenkorn gegen Nacktschnecken an Salat, Gemüse, Zierpflanzen und Erdbeeren.
Wirkstoff: 9,9 g/kg Eisen-III-Phosphat
Durch speziellen Wirkmechanismus keine Schneckenkadaver sichtbar, kein Ausschleimen der Schnecken. Extrem regenfest durch innovative Ködertechnologie.
Entwicklung von Schnecken:
Schnecken sind Zwitter, also kann jede einzelne Schnecke Nachkommen produzieren. Und zwar bis zu 400 Stück pro Schnecke und Jahr. Die Eier werden meist im August und September in die vorbereiteten Hohlräume in den Boden abgelegt. Aus ihnen schlüpfen dann die kleinen Jungschnecken. Zur Überwinterung verkriechen sich die Schnecken in frostfreie Verstecke wie Erdhöhlen, unter Falllaub usw. Im Oktober/November beginnt dann der Winterschlaf. Einige Arten überwintern auch als Ei. In milden Wintern ist es möglich, dass die Schnecken schon ab Januar wieder mit dem Fraß beginnen.
Anwendung: Aufwandmenge 5 g/m² breitflächig ausstreuen. Keine Wartezeit bis zur Ernte.
Schont Haustiere, Regenwürmer, Bienen und andere Nützlinge.
Verpackungseinheit: 500 g Faltschachtel
Sie bestätigen mit dem Kauf, dass Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Biozide vorsichtig verwenden.
Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge in der Kennzeichnung beachten.
Restmengen und Spülwasser auf der behandelten Fläche ausbringen.
NICHT in den Kanal schütten.
Die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln und Verpackungen ist möglich über:
Entsorgungsfirmen
Sammlungen im Rahmen von Sonderaktionen des Industrieverbandes Agrar
Sammelstellen der Landkreise/Kommunen
Schadstoffmobil (kleine Mengen)
gereinigte und geleerte Packungen über das duale System
Handelsbezeichnung | Ferramol Schneckenkorn |
| Zulassungsnummer | 034496-00 |
| Zulassungsinhaber | W. NEUDORFF GMBH KG |
| Weitere Vertriebsfirmen | W. NEUDORFF GMBH KG |
| Zulassungsende | 31.12.31 |
| Wirkungsbereich | Molluskizid |
| Wirkstoffgehalt | 9,9 g/kg Eisen-III-phosphat |
| Formulierung | Fertigköder |
| Signalwort (GHS) | |
| Gefahrenpiktogramme (GHS) | |
| Gefahrenhinweise (GHS) | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. |
| Sicherheitshinweise (GHS) | |
| Kennzeichnung nach PflSchMV | SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. |
| Anwendungs- bestimmungen |
NT870: Das Mittel ist giftig für
Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix
pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden. |
| Auflagen | SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. VH634: Im technischen Wirkstoff Eisen-III-phosphat dürfen die folgenden Gehalte an Verunreinigungen nicht überschritten werden: Blei 3 mg/kg, Quecksilber 0,1 mg/kg und Cadmium 1 mg/kg. |
| Hinweise | NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch
die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration,
falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich
eingestuft (B4). NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN1002: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. |