Biwacoll A50D Montagekleber


BIWACOLL A50D Montagekleber ist ein lösemittelfreier, Dispersionsklebstoff für die Hartverklebung von Wandverkleidungen, Paneelen, Sockelleisten, Dämm-, Deko- und Akkustikplatten, Kabelkanälen,etc. aus porösen Materialien, wie Holz, PU-Hartschaum, Spanplatten, MDF-Platten, Hart-PVC, Styropor, Faserzement, Porenbeton, Keramik und vielen weiteren Baustoffen. Er gleicht Unebenheiten aus, ist geruchsneutral, noch einige Minuten korrigierbar und mit wässrigen Systemen überstreichbar. Anfangshaftung ca. 50kg/m².

LIEFERFORM

310 ml / 450 g PE-Kartusche incl. Kartuschendüse / Farbe des Inhalts: weiss

EIGENSCHAFTEN

  • Lösemittel- und siliconfrei
  • Geruchsneutral
  • Mit wässrigen Systemen überstreichbar
  • Nach 24-48 Std. belastbar
  • Anfangshaftung 50kg/m² (vollflächig verklebt)
  • Ersetzt Nägel und Schrauben
  • Nach Aushärtung beständig gegen Feuchtigkeit
  • Noch einige Minuten korrigierbar
  • Gleicht Unebenheiten aus
  • Sehr gute Haftung auf allen üblichen, saugenden Bauuntergründen wie z.B. Styropor, Holz , Stein, Gips usw.
  • Gute Haftung auf Metallen und Kunststoffen, spez. PVC. Einer der Untergründe muß saugend sein. Bei nichtsaugenden Materialien ist die Anfangshaftung geringer und dauert die Durchhärtung länger. (Nicht anwenden auf PE, PP, PTFE, Silicone und Bitumen).   

ANWENDUNG

  • Hartverklebung von Materialien rund um den Baubereich
  • Verkleben von Wandverkleidungen, Paneelen, Sockelleisten aus Holz und PVC, Dämm-, Deko- u. Akustikplatten, Kabelkanälen auf Faserzement, Porenbeton, Spanplatten, MDFPlatten, PU-Hartschaum, etc.
  • Montage von Fensterbänken sowie Zierteilen aus PU-Hartschaum oder Polystyrol
  • Reparatureinklebung von Keramikfliesen
  • Anwendung Innen + Aussen

EUR 2,15 (4,78€/kg) inkl. MwSt.
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Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial 

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als  Abfall anfallen
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
  • Mehrwegverpackungen

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.

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