BIWA / Meyer Leinöl Firnis


Natürliches Öl aus Leinsamen mit Zusatz von Trockenstoffen zum Versiegeln von Hölzern jeder Art wie z.B. Möbel, Balken, Bretterverschalungen usw., außerdem ideal zum Herstellen von pigmentierten Grundierungen sowie als Zusatz zu Künstlerfarben. Leinöl Firnis ist kobaltfrei.

LIEFERUMFANG

 Aludose oder Kanister / Gebindegröße: bitte auswählen / Farbe des Inhalts : Honigfarben

EIGENSCHAFTEN

  • Natürliches Öl aus Leinsamen mit Zusatz von Trockenstoffen.
  • Doppelt gekocht und harzfrei.
  • Zum Versiegeln von Hölzern jeder Art wie z.B. Möbel, Balken, Bretterschalungen usw. 
  • Außerdem zum Herstellen von pgimentierten Grundierungen, sowie als Zusatz zu Künstlerfarben

VERBRAUCH

ca. 200 ml Halböl/m². Da der Verbrauch sehr stark vom Saugvermögen des Untergrundes abhängt, sollte dieser für einen genaueren Wert mit einem Probeauftrag bestimmt werden.

Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial 

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als  Abfall anfallen
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
  • Mehrwegverpackungen

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.

Wegen der Gefahr der Selbstentzündung dürfen getränkte Lappen, Putzwolle oder Pinsel nicht sofort in den Abfall gegeben werden, sondern müssen vorher gut ausgebreitet durchgelüftet und getrocknet werden.

GGVS: entfällt, UN-Nr: entfällt, WGK: 1

Entsorgung: nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben.

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