400 ml Etisso Rasen Unkrautfrei Perfekt, die breit wirksame Alternative zu Banvel M, Gieß- und Spritzmittel gegen breitblättrige Samen- und Wurzelunkräuter im Rasen
 
Gut bekämpfbar:
Ackersenf, Binsen, Breitwegerich, Brunelle / Braunelle, Echter Steinklee, Fingerkraut, Ehrenpreis, Gänsefuß, Gänseblümchen, Gartenschaumkraut, Gemeines Kreuzkraut, Gewöhnliches Ferkelkraut, Gewöhnlicher Hornklee, Großer Sauerampferm Gundermann, Hederich, Hirtentäschel, Hornkraut, Jakobskreuzkraut, Kleiner Sauerampfer, Klettenlabkraut, Knolliger Hahnenfuß, Kratzdistel, Kriechender Hahnenfuß, Löwenzahn, Melde, Mittlerer- und Spitzwegerich, Rainkohl, Sauerklee, Schafgarbe, Vogelknöterich, Vogelmiere, (Weiß-) Klee, Wicken, Wikde Möhre, Windenknöterich.

Weniger gut bekämpft werden:
Giersch, Schachtelhalm, Bärenklau, Wisenkerbel

Nicht ausreichend bekämpft weren:
Gräser, Moose

Wirkstoffe:
70 g/l 2,4-D
70 g/l MCPA
42 g/l MCPP-P
20 g/l Dicamba als Salze

Aufwandmenge:
Spritzen: 50 ml in   5 l Wasser geben und auf 50 m² verteilen.
Gießen:  10 ml in 10 l Wasser geben und auf 10 m² mit feiner Gießbrause verteilen.
 
Für eine optimale Wirkung sollte die Anwendung 4 - 6 Tage nach dem Rasenschnitt erfolgen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Unkräuter genügend Blattmasse gebildet haben und das Produkt gut aufgenommen werden kann. Die Behandlung möglichst bei Windstille auf einem trockenen Rasen durchführen.
Die Wirkstoffe schädigen angrenzende Gartenpflanzen wie Gehölze, Blumen, Stauden, Gemüse usw., wenn sie mit Spritz- oder Gießbrühe benetzt werden. Deshalb Abstand zu angrenzenden Beeten halten, ggf. Düse mit Spritzschirm verwenden.
Behandlungszeit so wählen, dass es bis 6 Stunden danach nicht regnet. Warmes Wetter beschleunigt, kühles verzögert das Absterben der Unkräuter.
Damit die Wirkstoffe in die Unkräuter eindringen können, sollte der nächste Rasenschnitt erst 8 - 10 Tage nach der Behandlung erfolgen.
Bei starkem Unkrautbefall kann die Behandlung nach 4 - 6 Wochen wiederholt werden.
Nicht bei Regen oder Nachtfrostgefahr anwenden. Bei Neuanlagen nicht im Ansaatjahr bzw. bei Spätsaaten frühestens nach dem 3. Schnitt im nächsten Jahr behandeln.
Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 28 - 42 Tagen.
Nach Gebrauch Spritze oder Gießkanne gründlich mit heißer Sodalösung, Aktivkohle oder Waschmitteln reinigen und mehrfach mit Wasser ausspülen.

Wartezeit:
Anfallendes Ernte- / Mähgut von Rasenflächen darf erst 28 Tage nach der Behandlung verfüttert werden.

Anwendungszeitraum: April - August

Diese Produktinformation ersetzt nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung. 
 
Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist zulässig.

Verpackungseinheit: 1 x 400 ml Dosierflasche

Sie bestätigen mit dem Kauf, dass Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.


Restmengen und Spülwasser auf der behandelten Fläche ausbringen.
NICHT in den Kanal schütten.


Die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln und Verpackungen ist möglich über:

    Entsorgungsfirmen
    Sammlungen im Rahmen von Sonderaktionen des Industrieverbandes Agrar
    Sammelstellen der Landkreise/Kommunen
    Schadstoffmobil (kleine Mengen)
    gereinigte und geleerte Packungen über das duale System

Auszug aus der Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL):

Zulassungsnummer 005747-65
Zulassungsinhaber Arysta LifeScience Benelux Sprl.
Weitere Vertriebsfirmen frunol delicia GmbH
Zulassungsende 15.05.26
Wirkungsbereich Herbizid
Wirkstoffgehalt 70 g/l 2,4-D (84,3 g/l Dimethylamin-Salz)
70 g/l MCPA (85,7 g/l Dimethylamin-Salz)
20 g/l Dicamba (24,1 g/l Dimethylamin-Salz)
42 g/l Mecoprop-P (50,8 g/l Dimethylamin-Salz)
Formulierung Wasserlösliches Konzentrat
Signalwort (GHS) Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS) Ausrufezeichen
Gefahrenhinweise (GHS) Enthält 2,4-D. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise (GHS) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen HF1891: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SF1891: "Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
HS2202: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2202: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels".
NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SF190: Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen.
SF243: Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
VH334: Der Gehalt an freien Phenolen berechnet als 2,4-Dichlorphenol darf 3 g/kg im technischen Wirkstoff 2,4-D nicht übersteigen. Liegt der technische Wirkstoff als Ester von 2,4-D vor, so bezieht sich der Gehalt an freien Phenolen auf die berechnete Äquivalenzmasse von 2,4-D.
VH381: Der Gehalt an freien Phenolen in den technischen Wirkstoffen Mecoprop und Mecoprop-P einschließlich deren Salze und Ester darf 15 g/kg nicht überschreiten.
WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
WMH4: Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 4

Hinweise NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).