Trockenfarbe Erdfarben


Erdfarben sind anorganische und organische Pigmente, die durch Mahlen von farbigen Mineralerden gewonnen werden. Ocker, Grünerde, Rötel, Siena und Umbra auf Schwerspat und Kalkspat. Erdfarben sind in der Regel Bildungen und Verwitterungsprodukte aus Metalloxiden in natürlichen Lagerstätten. Die Übergänge zwischen den Pigmenten sind fließend - Ocker wird über Manganbeimischungen zu Umbra. Erdfarben sind lichtbeständig und preisgünstig.

LIEFERUMFANG

1kg Beutel / Farbe des Inhalts: siehe Farbauswahl

EIGENSCHAFTEN

  • Pur pro Anstrich ca. 250gr/qm je nach Untergrund
  • als Stuccospachtel ca. 100gr/qm
  • Bei Abtönung von Weißfarbe je nach Farbverhältnis
  • gute Haftung

ANWENDUNG

  • Kalk
  • Leim
  • Binder
  • Öle
  • Lasurtechniken
  • Schwamm-, Wickel- und Wischtechniken
  • Deckfarben
  • Dispersionsfarben
  • Spachtelmassen

Bitte beachten Sie, dass die abgebildete Farbe je nach Einstellung Ihres Monitors von der tatsächlichen Farbe abweichen kann.

 

    Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial 

    Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

    • Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.
    • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als  Abfall anfallen
    • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist
    • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
    • Mehrwegverpackungen

    Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

    Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.

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