Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen , dass bei Inbetriebnahme die Vorschriften des Medizinproduktegesetzes MPG sowie der Medizingerätebetreiberverordnung MPV einzuhalten sind und zuvor, soweit vorgeschrieben, eine Sicherheitstechnische Kontrolle STK des Gerätes durchführen lassen muss.
Für die Umsetzung des MPG/STK ist der Käufer selbst verantwortlich.