Der Kaufpreis ist inklusive 0% Mehrwertsteuer gemäß §12 Absatz 3 UStG. Mit Ihrem Kauf bestätigen Sie die Anwendbarkeit des Nullsteuersatzes. Für weiteren Informationen siehe Abschnitt Mehrwersteuer.
Neue Modelle: mehr Leistung pro kg und dm³, und ein besseres Betriebsverhalten bei hohen Temperaturen
Ein MultiPlus-II mit LCD -Display und GX -Funktionalität
Der MultiPlus-II GX verfügt über ein MultiPlus-II Wechselrichter/Ladegerät und ein GX -Gerät mit einem 2 x 16 Zeichen großen Display.
Display und WiFi
Das Display zeigt die Parameter für Batterie, Wechselrichter und Solarladeregler an.
Auf die gleichen Parameter kann mit einem Smartphone oder einem anderen WiFi -fähigen Gerät zugegriffen werden.
GX-Gerät
Das integrierte GX -Gerät umfasst:
• Eine BMS-Can-Schnittstelle. Diese kann verwendet werden, um eine Verbindung zu einer kompatiblen CAN -Bus-verwalteten
Batterie herzustellen. Beachten Sie, dass dies kein VE.Can-kompatibler Anschluss ist.
• Ein USB-Anschluss.
• Ein Ethernet-Anschluss.
• Ein VE.Direct-Anschluss.
Anwendung
Der MultiPlus-II GX ist für Anwendungen vorgesehen, bei denen eine zusätzliche Anbindung an andere Produkte und/oder
Fernüberwachung erforderlich ist, wie z. B. netzgebundene oder netzunabhängige Energiespeichersysteme und bestimmte mobile
Anwendungen.
Parallel- und Drei -Phasen-Betrieb
Bei Parallel- und Drei-Phasen-Betrieb wird nur ein GX-Gerät benötigt.
Mehrwertsteuer für Photovoltaikprodukte
Der Preis ist inklusive 0% Mehrwertsteuer („Nullsteuersatz“). Der Nullsteuersatz kann gemäß §12 Abs. 3 UstG für diese Komponente angewendet werden, sofern weitere Voraussetzungen* erfüllt sind.
Der Käufer bestätigt mit dem Kauf, dass die Voraussetzungen* gemäß §12 Abs. 3 UstG erfüllt sind oder widerspricht formlos nach Kauf der Anwendung des Nullsteuersatzes. Der Käufer erhält dann eine Rechnung inklusive 19% Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis ändert sich dadurch nicht.
*Die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Nullsteuersatzes sind:
Als Wohngebäude zählen Wohnhäuser, Wohnungen, Wohnanlagen aller Art, sowie unter anderem auch Gebäude von Freizeitgeländen oder Kleingartenanlagen. Ein Wohnmobil oder Wohnschiff, welche hauptsächlich nicht bewegt werden (Dauerstillstand auf Campingplatz bzw. an Hafenliegeplatz) zählen ebenfalls dazu.
Darüber hinaus zählen alle öffentlichen Gebäude und Gebäude des Gemeinwohls hinzu. Genauer alle Gebäude, welche Dienstleistungen oder Umsätze erbringen, die unter § 4 Nr. 11b, 14 bis 18, 20 bis 25, 27 und 29 oder § 12 Abs. 2 Nr. 8 UstG berücksichtigt werden.
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