Mehls GmbH - Drosseln direkt vom Hersteller seit über 25 Jahren mit Teilegutachten
48 PS / 35 KW
Drossel Suzuki DL 650 V-Strom Typen: C7 & WVB1 inkl. Tüv-Teilegutachten.
Diese Leistungsreduzierung passt zu folgenden Fahrzeugen:
Modell: Typ / Variante: EG-BE Nummer: Fahrgestellnummer:DL 650 A WVB1 / 1 e4*92/61*0233* ab JS1B1111100100001
DL 650 V-Strom WVB1 / 1 + 3 e4*2002/24*0724 ab JS1B1111100126906
DL 650 V-Strom WVB1 / 1 + 3 e4*2002/24*0724 ab JS1B1112100100001
Bitte senden Sie uns nach der Bestellung die Zulassungsbescheinigung Teil 1 Ihres Fahrzeuges als Nachricht an den Verkäufer. Die Fahrgestellnummer wird in das Tüv-Teilegutachten eingetragen.
Auf unserer Homepage stehen alle Einbauanleitungen zur Ansicht und zum runterladen bereit.
Wenn Sie eine abweichende Fahrgestellnummer haben, kontaktieren Sie uns.
Bitte bedenken Sie, dass die Fahrzeuge im originalen Zustand sein müssen.
Artikelbeschreibung:
Mechanischer
Drosselsatz auf 48 PS / 35 kW inkl. Umbauteilen, Tüv-Teilegutachten und Einbauanleitung.
Für dieses Fahrzeuge beinhaltet der Drosselsatz auf 48 PS / 35 kW ausschließlich ein Bauteil zur Begrenzung des Gaswegs.
Durch
diese Begrenzung auf 48 PS / 35 kW darf dieses Fahrzeug, nach Abnahme durch
eine Prüfstelle und Erstellung eines neuen Fahrzeugscheins durch die
Zulassungsstelle, mit dem Führerschein der Klasse A2 gefahren werden.
Wir
empfehlen den Einbau durch eine Fachwerkstatt.
Grundsätzlich ist dem Drosselsatz ein Tüv-Teilegutachten mit Einbauanleitung beigefügt.
Das Tüv-Teilegutachten ist Fahrgestellnummer gebunden. Auf diesem wird die von Ihnen bei
Bestellung an uns übermittelte Fahrgestellnummer eingetragen.
Achten
Sie daher beim Übermitteln auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Fahrgestellnummer
(VIN)!
Vergleichen
Sie vor Bestellung Ihren Fahrzeugschein / CoC´s mit den angegebenen
Fahrzeugspezifikationen.
Bei
Abweichungen prüfen Sie bitte Ihre Auswahl oder lassen Sie sich von uns
beraten.
Artikelbilder können Beispielbilder sein und andere Teile oder nur einen Teil des Lieferumfangs darstellen.
Leistungsänderungen oder auch Teile einer Umrüstung sind Sonderanfertigungen. Sie sind nach Paragraph § 312g BGB vom Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen.