Der Kaufpreis ist inklusive 0% Mehrwertsteuer gemäß §12 Absatz 3 UStG. Mit Ihrem Kauf bestätigen Sie die Anwendbarkeit des Nullsteuersatzes. Für weiteren Informationen siehe Abschnitt Mehrwersteuer.


Für gewellte Eindeckungen, wie zum Beispiel Eternit, bieten wir Stockschrauben für Holzunterkonstruktionen an. Sie sind in vielen verschiedenen Längen in den Durchmessern M10 und M12 verfügbar. Alle sind mit einer Dichtung ausgestattet und verfügen sie über eine abZ in Deutschland.

Wir bieten für nahezu alle Tonziegel, Pfannenziegel und Betonziegel Dachhaken an. 80% aller Anwendungsfälle sind mit unserem CrossHook 3S oder 4S lösbar. Selbst bei schwierigen Sparrenabständen können Sie mit CrossBoard perfekte Lösungen bauen. Für Biberschwanz-Ziegel oder flach Betondachsteine bieten wir spezielle Dachhaken an.

Mithilfe unser TerraGrif K2SZ können einfache und schnelle Modulrahmenerdungen bei SingleRail Systemen hergestellt werden.


Mehrwertsteuer für Photovoltaikprodukte
Der Preis ist inklusive 0% Mehrwertsteuer („Nullsteuersatz“). Der Nullsteuersatz kann gemäß §12 Abs. 3 UstG für diese Komponente angewendet werden, sofern weitere Voraussetzungen* erfüllt sind.
Der Käufer bestätigt mit dem Kauf, dass die Voraussetzungen* gemäß §12 Abs. 3 UstG erfüllt sind oder widerspricht formlos nach Kauf der Anwendung des Nullsteuersatzes. Der Käufer erhält dann eine Rechnung inklusive 19% Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis ändert sich dadurch nicht.
*Die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Nullsteuersatzes sind:
Als Wohngebäude zählen Wohnhäuser, Wohnungen, Wohnanlagen aller Art, sowie unter anderem auch Gebäude von Freizeitgeländen oder Kleingartenanlagen. Ein Wohnmobil oder Wohnschiff, welche hauptsächlich nicht bewegt werden (Dauerstillstand auf Campingplatz bzw. an Hafenliegeplatz) zählen ebenfalls dazu.
Darüber hinaus zählen alle öffentlichen Gebäude und Gebäude des Gemeinwohls hinzu. Genauer alle Gebäude, welche Dienstleistungen oder Umsätze erbringen, die unter § 4 Nr. 11b, 14 bis 18, 20 bis 25, 27 und 29 oder § 12 Abs. 2 Nr. 8 UstG berücksichtigt werden.
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