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A19/ antiker Entwurf Vereinsfahne - Frau mit Fahrrad - Radfahrer All Heil ~1900


Größe offen = bis zu ca. 53 x 52 cm.
Größe gefaltet = bis ca. 27 x 26,5 cm.
Gewicht = ca. 26 Gramm
 
Original Entwurfzeichnung Carl Neff Biberach für Radfahrer-Vereinsfahne „All Heil!“
 
 
Beschreibung in Kurzform:
  • aus einer Haushaltsauflösung
  • Original Entwurfzeichnung auf Papier
  • Entwurf der Fahnenfabrik bzw. Kunststickerei Carl Neff aus Biberach
  • wohl Entwurf für eine historische Radfahrer-Vereinsfahne
  • zentrale Darstellung einer Frau mit Fahrrad und erhobenem Lorbeerkranz
  • seitlich mit dem historischen Radfahrergruß „All Heil!“
  • zusätzlich dekoriert mit Eichenlaub und ornamentaler Umrandung
  • links oben mit der Nummer 13 bezeichnet
  • mehrfach gefaltet
  • mit altem Stempel bzw. Hinweis auf „Gesetz vom 11. Juni 1870 § 43“
  • altersbedingte Flecken, Knicke, Faltspuren und Gebrauchsspuren vorhanden
  • zum Alter kann ich leider keine verbindliche Angabe machen
  • genaueres entnehmt bitte den Originalfotos
 
Meine Einschätzung

Nach meiner Recherche spricht das Motiv sehr deutlich für einen Entwurf aus dem Bereich eines historischen Radfahrervereins. Der Schriftzug „All Heil!“ ist als traditioneller Gruß der Radfahrer im ausgehenden 19. und frühen 20. Jahrhundert belegt. Auch die Darstellung der Frau mit Fahrrad und Lorbeerkranz sowie das Eichenlaub passen nach meiner Einschätzung sehr gut zu einer damaligen Vereins- bzw. Fahnenvorlage.

Die auf dem Blatt erkennbare Bezeichnung Carl Neff, Biberach ist ebenfalls interessant. Die traditionsreiche Fahnenfabrik bzw. Kunststickerei Carl Neff in Biberach besteht bereits seit 1848 und fertigte unter anderem Vereins-, Sport- und Traditionsfahnen. Nach meiner Einschätzung spricht dies dafür, dass es sich bei dem vorliegenden Blatt um einen originalen Werkstattentwurf für eine Vereinsfahne handelt.

Zum Alter kann ich leider keine verbindliche Angabe machen. Aufgrund des historischen Radfahrergrußes „All Heil!“, der Gestaltung, des Fahrradmotivs und vergleichbarer zeitgenössischer Darstellungen würde ich den Entwurf grob auf die Zeit um 1900 bzw. ca. 1890 bis 1915 schätzen.

Der auf dem Blatt vorhandene Hinweis „Gesetz vom 11. Juni 1870 § 43“ ist nach meiner Einschätzung nicht als Herstellungsdatum der Zeichnung zu verstehen.

Eine verbindliche Zuordnung zu einem bestimmten Radfahrerverein kann ich leider nicht geben.


ungereinigter Fundzustand
(siehe Originalfotos)

Gebrauchsspuren wie z.B. Flecken, Knicke, Faltspuren, kleinere Einrisse und weitere altersbedingte Gebrauchsspuren können natürlich vorhanden sein. Die Zeichnung wird so geliefert, wie sie auf den Fotos zu sehen ist. Alles in allem würde ich sagen „altersbedingter Zustand“.

Die Lichtspiegelungen (wenn vorhanden) bitte ich zu entschuldigen.

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