Neue historische Souvenirmedaille
36 mm 20 g Bronze wie Abbildung
Ideal als Anschauungsobjekt mit geschichtlichem Hintergrund oder als Ergänzung der Sammlung.
Historischer neuer Souvenirtoken
Ostmark ist der Name folgender geografischer Objekte:
der offizielle Gebietsname zwischen 1939 und 1942 des vormaligen Staates Österreich nach dem „Anschluss“ im März 1938 an das Deutsche Reich, davor noch als Land Österreich, danach als Alpen- und Donau-Reichsgaue bezeichnet
Im Sprachgebrauch des 19. und frühen 20. Jahrhunderts die mittelalterliche Markgrafschaft Österreich
Deutschösterreich, auch Deutsch-Österreich, bezeichnete in der Österreichisch-Ungarischen Monarchie die mehrheitlich deutsch besiedelten Gebiete der österreichischen Länder (Cisleithanien).[1] Nach der Auflösung des Vielvölkerstaates entstand 1918 aus einem Großteil der deutschsprachigen Gebiete ein Staat, der sich als Republik Deutschösterreich bezeichnete, sich aber bald in Republik Österreich umbenennen musste.
Als man in Innsbruck nach dem gerade verlorenen Ersten Weltkrieg wirtschaftlich darniederliegend, politisch orientierungslos und von Tirols Zerreißung gekränkt gar keine staatliche Zukunft mehr für Österreich sah, entwickelte sich eine Idee, die, weil völlig außerhalb der möglichen Zugeständnisse der Siegermächte, von Beginn an als rein symbolischer Akt verstanden werden konnte: Man organisierte im April 1921 eine Volksabstimmung, die über eine Frage befand, die sich gar nicht stellte: Ob Tirol sich dem Deutschen Reich anschließen solle, per Slogan als „Heim ins Reich“ beworben, und das obwohl die letzten Male davor die Tiroler eher unfreiwillig politisch gemeinsame Sache mit den nördlichen Nachbarn betrieben hatten. Die Volksabstimmung ging mit 98% für diese Option, die keine war, aus, und erfüllte somit für die Tiroler Landespolitik ihre erhoffte Funktion, die Gründe für die lokalen Probleme wo anders zu suchen.
Der Vertrag von Versailles von 1919 sah vor, dass in mehreren Grenzgebieten des Deutschen Reiches Volksabstimmungen stattfinden sollten, durch die die Zugehörigkeit der Gebiete entweder zum Deutschen Reich oder zu dessen Nachbarstaaten (Dänemark, Polen, Frankreich oder Belgien) festgelegt werden sollte. Geregelt wurde dies in den Artikeln 88, 94 und 104 des Versailler Vertrags. Im Einzelnen ergaben sich daraufhin folgende Ergebnisse:
Da Deutschösterreich nicht Bestandteil des Deutschen Reichs war, kann nicht von einer Abtretung gesprochen werden – jedoch wurde umgekehrt die gewünschte Angliederung an das Deutsche Reich von den alliierten Siegern untersagt. Am 21. Oktober 1918 hatten die deutschen Abgeordneten des Österreichischen Reichsrats sich zur deutschösterreichischen Nationalversammlung erklärt, woraufhin Kaiser Karl am 25. Oktober den Regierungsgeschäften entsagte. Am 30. Oktober, also noch vor dem Waffenstillstand am 3. November, hatte diese Nationalversammlung in einem Brief an Wilson die Gründung der Republik Deutschösterreich bekanntgegeben und sie als „Bestandteil der Deutschen Republik erklärt“ – noch vor der Ausrufung der Republik in Deutschland. Ab Oktober wurde der Staat nicht mehr Deutschösterreich genannt, sondern auf Veranlassung der Siegermächte im Vertrag von Saint-Germain als Republik Österreich bezeichnet. Die Vereinigung mit dem Deutschen Reich wurde ihr untersagt. 1921 fanden Volksabstimmungen in Tirol (24. April 1921: 98,8 % für Deutsches Reich) und im Salzburger Land (29. Mai 1921: 99,3 % für Deutsches Reich) statt. Die Siegermächte, vor allem Frankreich, unterbanden weitere Abstimmungen und bestanden auf der Einhaltung der Pariser Vorortverträge. Unter veränderten Rahmenbedingungen erfolgte 1938 der „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich.