🔋 Proben von Pulver-Energydrinks – große Auswahl, fairer Preis! 🔋

Ich biete hier Proben von verschiedensten Booster- und Energydrink-Pulvern an – ideal zum Testen, Sammeln oder für Gamer, die neue Sorten probieren möchten.

Die Proben stammen aus meiner privaten Sammlung und werden hygienisch in beschriftete Zipper-Tütchen abgefüllt (siehe Beispielbild). Es handelt sich jeweils um eine Portion laut Herstellerangabe – in der Regel für 500ml Wasser (ausnahmen sind angegeben).

💡 Einzelner spezifische Proben können auch erworben werden. Dafür (oder für Fragen zu Sorten oder Geschmäckern), einfach über eBay kontaktieren!💡


🎁 Mystery-Bundles:


🧃 Sorten im Einzelverkauf:

▶️ Je 0,50 €:

▶️ Je 1,00 €:

▶️ Je 1,00 € (für 250 ml) / 1,50 € (für 500 ml):
Die folgenden Sorten sind standardmäßig für 250 ml Wasser dosiert.
Wer lieber eine Portion für 500 ml möchte, kann diese für +0,50 € Aufpreis erhalten – es ist nicht nötig, zwei 250 ml-Portionen zu kaufen!


📦 Originalverpackte Proben (OVP):

Gamersupps (OVP): je 1,50 €
Alle anderen Marken (OVP): je 1,00 €
JL Milky (seltene Performance Milkshakes – gestaffelte Preise):

Sorte
PreisVerfügbar
Salted Caramel
2,25 €4x
Hazelnut
2,25 €2x
Cookies and Cream
1,25 €3x
Chocolate
1,25 €2x
Cinnamon Swirl
1,75 €1x
Iced Coffee
1,75 €4x
Peanut Butter Cups
1,25 €2x
Loot Fruit
1,25 €1x

📦 Bundle-Angebot: Jeweils eine Milky-Sorte (1x): 12 €


⚠️ Hinweis zu MHD und Lagerung:

Einige Proben stammen aus Dosen mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD).
Die Produkte wurden jedoch stets kühl, trocken und lichtgeschützt gelagert – der Geschmack ist einwandfrei.
Verzehr erfolgt auf eigene Verantwortung.
Wer nur Proben mit gültigem MHD möchte, kann dies gerne per Nachricht erfragen. Die Auswahl schränkt sich hierdurch aber ein.


📮 Versand & Bezahlung:


📝 Rechtlicher Hinweis (Privatverkauf):

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
Keine Rücknahme, keine Garantie.
Mit dem Kauf erklären Sie sich einverstanden, auf die gesetzliche Gewährleistung gemäß EU-Recht zu verzichten (§312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB).