Hinweispflicht nach § 12 der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung
gebrauchter Batterien oder Akkumulatoren (BattV):
Verbrauchte Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Jeder Verbraucher ist gesetzlich dazu verpflichtet,
leere oder verbrauchte Batterien und Akkus über einen Vertreiber
oder eine von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eingerichtete Rücknahmestelle zu entsorgen.
Bei uns erworbene Batterien können Sie an uns zurücksenden.
Wir werden diese dann ordnungsgemäß entsorgen.
Batterien und Akkus enthalten Symbole einer durchgestrichenen Mülltonne.
Die Bedeutung der einzelnen Batteriekennzeichnungen sind:
Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber, Pb für Blei.