10.5cm Sturmhaubitze 42 Ausf.G 1:72 Bausatz Neu OVP

Artikelnr. - SKU: LF47-540007284 
Hersteller - Manufacturer: DRAGON

Merkmale:
- Brandneue gleitgegossene und umgebaute 10,5cm leFH18 Kanone für StuG III
- Einteilige gleitgegossene Unterwanne mit vorbildlicher Detaillierung
- Fein nachgebildetes Motordeck in Schiebeform
- Sehr detailliert gegossene Laufräder und Zahnräder
- Einteilige DS-Ketten für einfachen Zusammenbau
- Multidirektionaler, gleitgegossener Aufbau mit Schraubendetails
- Cartograf-Abziehbilder bieten eine genaue Markierung

Obwohl ursprünglich als Infanterieunterstützungsfahrzeug konzipiert, entwickelte sich das StuG III mit einer 7,5-cm-StuK-Panzerabwehrkanone zu einem äußerst erfolgreichen Panzerzerstörer. Die Sturmgeschütz-Einheiten erkannten jedoch schnell, dass sie eine schwerere Waffe benötigten. So wurde 1941 der Auftrag erteilt, die leFH18-Kanone auf das StuG-Fahrgestell zu montieren, und das erste Serienfahrzeug wurde im März 1943 ausgeliefert. Dieses neue Fahrzeug wurde als StuH42 (Sturmhaubitze) bezeichnet. Der Hauptunterschied bestand in der neuen Kanone, der geänderten Lafette und dem neu gestalteten Innenraum für die größeren 105 mm Geschosse.

Die Modellbauer waren von Dragons früherem StuG III-Bausatz im Maßstab 1/72 begeistert, und der StuH42, der auf der StuG III Ausf. G-Variante basiert, wurde nun in das Sortiment aufgenommen. Er verfügt über alle hervorragenden Eigenschaften und hochwertigen Komponenten der früheren Version, aber natürlich mit einer neu bearbeiteten 10,5-cm-Kanone. Für Teile wie die einteilige Unterwanne werden in der Regel Schiebeformen verwendet, und wo es angebracht ist, werden auch fotogeätzte Teile und klarer Kunststoff verwendet. Diese Selbstfahrlafetten boten den StuG-Einheiten eine stärkere Feuerkraft, während dieser StuH42 den Modellbauern das ideale Fahrzeug zur Verstärkung ihrer Sammlungen deutscher Fahrzeuge aus dem Zweiten Weltkrieg bietet.

UVP / MSRP: 27,29 €

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Hinweis nach dem Batteriegesetz (BattG)

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

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Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.