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Franke Kubus 2 KNG 110-52 Black Matt Collection - 125.0685.161 Granitspüle
- Unterbauspüle Fragranit® Black Matt (Schwarz)
- Passend für Unterschränke ab 60 cm
- Exzenterbetätigung - Drehknopfventil
- Maße (B x T): 56 x 46 cm
Highlights
FRANKE-Spülen aus Fragranit®
Langlebig: Das von Franke entwickelte, einzigartige Fragranit®. Mit einem Anteil von 80% Quarz, einem der härtesten Mineralien der Natur und 20% sehr hartem Acrylharz ist Fragranit® robust und widerstandsfähig gegen Hitze, Dellen, Kratzer und Flecken. Bei richtiger Pflege ist Fragranit® auf eine lange Nutzungsdauer ausgelegt - Wischen Sie die Oberfläche einfach mit etwas Spülmittel und einer Nylonbürste in kreisenden Bewegungen ab, spülen Sie dann gründlich nach und schon ist die Fläche wieder perfekt.
Hygienisch: Die Oberfläche ist fein texturiert, aber nicht porös, was einen hohen Hygienestandard gewährleistet. Gleichzeitig sorgt die Materialstruktur für eine einfache Pflege und langanhaltende Sauberkeit.
Ästhetisch: Fragranit® verleiht Ihrer Küche auch optisch eine zeitlose Eleganz mit hoher Farbbeständigkeit. Das Material besitzt einen subtilen Glanz und eine angenehm warme Haptik, die Ihre Spüle zu etwas ganz Besonderem machen.
Active L Twist kompatibel
Diese Spüle ist kompatibel mit dem Franke Armaturenmodell Active L Twist. Doch was bedeutet das?
Mit der Active L Twist können Sie die Spüle nicht nur füllen, sondern auch bequem entleeren. Neben ihrem stilvollen, minimalistischen Aussehen verfügen Active L Twist Armaturen über eine innovative Verbindung der Armatur mit der Spüle über einen Drehknopf, der beim Drehen den Abfluss betätigt. So kann das Wasser einfach und sicher ablaufen, ohne dass eine zusätzliche Lochbohrung für die Ventilbetätigung benötigt wird. Genießen Sie maximalen Komfort mit Ihrer Franke Spüle, die mit Active L Twist kompatibel ist. Die Armatur Active L Twist kann separat zu Ihrer Franke Spüle bestellt werden.
Ausstattung
- Großes, geräumiges Becken
- eingearbeitete Stufe zur Nutzung einer zweiten Ebene
- Drehknopfventil farblich abgestimmt in Black Matt
- Verdeckter Überlauf
- Verdeckter Ablauf als Designelement - ebenfalls Ton-in-Ton Black Matt
Technische Daten
- Außenmaße: 56 x 46 cm (B x T)
- Ausschnittmaße: 52 x 42 cm (B x T) / R10
- Beckentiefe: 20 cm
- Geeignet für Unterschrank ab 60 cm
- Für den Einbau von unten, für massive Arbeitsplatten
- Nicht am Zeilenende oder neben Hochschrank einbaubar
Lieferumfang
- Franke Kubus 2 KNG 110-52 Black Matt Collection - 125.0685.161 Granitspüle Exzenterbetätigung
- inkl. Ablaufgarnitur & Abdeckkappe für den Abfluss
Ausstattungsmerkmale
Diese Franke Spüle ist mit dem Armaturenmodell Active L Twist kompatibel, sodass die Spüle und Armatur innovativ miteinander verbunden sind und der Ablauf über einen Drehknopf an der Armatur betätigt werden kann.

Öffnen und Schließen des Siebkorbventils mittels Drehknopf.

Die Sanitized®-Ausrüstung hilft effektiv dabei die Spüle mikrobakteriell sauber zu halten.


Das Becken wird von unten mit der ausgeschnittenen Arbeitsplatte verschraubt und verklebt. Unterbau ist bei Platten aus Vollmaterial (Stein, Kunststoff, Holz) nicht aber bei Platten mit Kuntststoff-Beschichtung möglich. Der Unterbau kann bündig erfolgen oder mit vorspringendem Becken zur Aufnahme von Zubehör. Unterbau passt zu besonders hochwertigen Plattenmaterialien und zu eleganter Küchengestaltung.

Design-Akzent im Becken
Die Abdeckung ist so gestaltet, dass sie sich in das geradlinige Design moderner Spülen einfügt und deren Formgebung damit unterstützt.
Verbesserte Reinbarkeit
Die Abdeckplatte kann einfach entfernt werden. Damit ist ein besserer Zugang zum Reinigen des Überlaufs möglich.

Dokumente
Zu diesem Artikel passendes Zubehör (optional)
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281,80 €zzgl. Versand
Garantieerklärung - 5 Jahre Garantie
Gültig ab 01.01.2018
Diese Garantieerklärung ist gültig für alle mit einem Garantiesiegel gekennzeichneten Geräte, die ab dem
01.01.2018 gekauft wurden.
Für Geräte mit einem Kaufzeitpunkt bis einschließlich 31.12.2017 gilt folgende Regelung: Garantieerklärung (PDF - 112 KB).
1. Allgemein
Die moebelplus Deutschland GmbH & Co KG, Lindenstraße 14 in 09241 Mühlau gewährt als Verkäufer Ihnen gegenüber, soweit Sie die Voraussetzungen des Anspruchsberechtigten im Sinne der Ziffer 2. erfüllen, für die erworbenen Produkte jeweils eine fünfjährige Garantie. Unabhängig von dieser Garantie stehen Ihnen daneben Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher uneingeschränkt zu. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, d.h. die Rechte auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung und Schadenersatz, werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt oder berührt.
2. Anspruchsberechtigter für Garantieleistungen
Ansprüche aus der Garantie stehen Ihnen als Käufer nur dann zu, wenn Sie die Produkte als natürliche Person von einem Händler erworben haben und der Kaufgegenstand zu einem Zweck erworben wurde, der überwiegend weder Ihrer gewerblichen, noch Ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
3. Dauer der Garantie
Bei der von der moebelplus Deutschland GmbH & Co KG gewährten Garantie handelt es sich um eine Garantie mit einer Dauer von fünf Jahren. Die Garantie beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung der Ware an Sie oder einen von Ihnen benannten Dritten, der nicht zugleich Beförderer ist.
4. Umfang der Garantie
Die Garantie umfasst sämtliche Mängel und Schäden, die auf Konstruktionsfehlern, Herstellungsfehlern,
Materialfehlern oder Ausführungsfehlern beruhen. In diesem Fall übernimmt die moebelplus Deutschland GmbH
& Co KG die zur Wiederherstellung erforderlichen Materialkosten, Arbeitskosten und Fahrtkosten gemäß
nachstehenden Regelungen, die entstehen, um das Gerät in seinen ursprünglichen mangelfreien Zustand zu
versetzen. Erstattet werden jedoch nur die ortsüblichen und branchenüblichen Verrechnungssätze,
Ersatzteilkosten und Fahrtkosten. Insoweit gelten die vom jeweiligen Hersteller-Kundendienst berechneten
Sätze als vereinbarte Höchstsätze.
Die Garantie greift nur dann ein, wenn tatsächlich ein Mangel
oder ein Schaden durch Konstruktionsfehler, Herstellungsfehler, Materialfehler oder Ausführungsfehler
entstanden ist. Werden vom Hersteller Mängel anerkannt, sind die Kosten, die durch eine Rückruf- und
Rückführaktion entstehen, nicht Gegenstand dieser Garantie.
Sofern ein Mangel nicht beseitigt werden kann bzw. die Reparaturkosten höher sind als der Zeitwert
des Gerätes, welcher hier in Ziffer 8. der Garantieerklärung definiert ist, erfolgt die Entschädigung zum
Zeitwert, d.h. in einer maximalen Höhe des Zeitwertes.
5. Garantieausschlüsse
Nicht von der Garantie umfasst sind folgende Umstände und Schäden:
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung,
- Schäden durch natürliche Abnutzung, Verschleiß, Überlastung,
- Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-/Ergänzungs-/Anbauteile und Pflegemittel,
- Schäden durch äußere Einflüsse, Ereignisse (z.B. Wasserschaden durch Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen,
- Schäden durch Laugenverschleppung (Beschädigungen und Ablagerungen durch über einen längeren Zeitraum im Wasserkreislauf verbliebenes Schmutzwasser),
- geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch sowie den Wert nicht erheblich sind (wie z.B. Geräuschprobleme),
- nicht beachten der Pflege-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten gemäß Gebrauchsanweisung des Herstellers,
- Beeinträchtigungen oder Störungen am versicherten Gerät, die durch Reinigung des Gerätes behoben werden können (z.B. Verschmutzungen, Verstopfungen oder Verkalkungen),
- Schäden, die nicht unmittelbar an dem versicherten Gerät entstehen (Folgeschäden),
- Justierungsarbeiten ohne Ersatzteiletausch,
- reine Resetarbeiten ohne Beseitigung von Programmfehlern (d.h. Reset ohne erforderliches Softwareupdate),
- Schäden an Glas und Leuchtmittel jeglicher Art, Emaille, Kunststoffteile,
- Schäden an Teilen aus Gummi und Dichtungen aller Art,
- Schäden an Scharnieren.
Da die Garantie lediglich für nicht gewerbsmäßige Nutzung bestimmt ist, entfällt die Garantie auch für Geräte, die zeitlich in einem gewerblich ausgerichteten Gastronomiebetrieb eingesetzt wurden oder einer vergleichbaren Nutzung unterlagen, zum Beispiel auch bei Freiberuflern, Organisationen oder Behörden. Die Garantie entfällt vollständig, wenn auch nur einzelne, in den Garantiebedingungen enthaltene Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Veräußert der Garantienehmer (Garantienehmer ist ausschließlich der erste das Gerät erwerbende Endverbraucher, nicht jedoch etwaige Zwischenhändler) das versicherte Gerät, erlischt der Versicherungsschutz am Tag der Veräußerung, da die Garantie nicht übertragbar ist.
6. Nachrangigkeit bei Herstellergarantie
Das hiesige Garantieversprechen erfolgt nachrangig. Liegt eine wirksame Herstellergarantie vor, ist vorrangig die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen. Erst nach endgültiger - begründeter - Ablehnung der Herstellergarantie entsteht der Anspruch aus dem hiesigen Garantieversprechen.
7. Garantiefall / Abwicklung / Ausschlussfrist
Ansprüche auf Erstattung von Garantieleistungen im Schadensfall entstehen ausschließlich durch
Beauftragung des Herstellers oder einen anderen von der Firma moebelplus Deutschland GmbH & Co KG oder dem
Hersteller autorisierten Kundendienst mit Fachwerkstatt. Tritt ein Mangel oder Schaden auf, der zu einer
Einstandspflicht aus dieser Garantie führen kann so hat der Garantienehmer, der Firma moebelplus GmbH den
Umstand bereits vor Mangelbeseitigung anzuzeigen, um somit dem Garantiegeber eine eigenständige
Besichtigung zu ermöglichen.
Bei voraussichtlichen Reparaturkosten, die eine Summe von 300,00 € übersteigen, hat der
Garantienehmer im Vorab eine Freigabe der moebelplus Deutschland GmbH & Co KG zur Reparatur einzuholen
und, soweit dies von der Firma moebelplus Deutschland GmbH & Co KG gefordert wird, im Vorab einen
Kostenvoranschlag einzusenden.
Nach durchgeführter Reparatur hat der Garantienehmer, soweit dieser Garantieansprüche geltend
machen will, eine Kopie der Geräterechnung mitsamt einer Kopie der Garantieerklärung und der
Schadensbeschreibung sowie der Reparaturrechnung dem Garantiegeber zuzusenden. Der Garantiegeber wird dann
eine endgültige Prüfung vornehmen.
Im Falle der Vorlage eines Garantiefalls werden die entsprechenden Reparaturkosten gemäß Ziffer 4.
in Verbindung mit der hiesigen Regelung erstattet.
Der Garantienehmer ist verpflichtet, sämtliche Angaben in Bezug auf die Umstände, die zum
Schadensfall geführt haben, wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen und bei der Aufklärung der Ursachen
mitzuwirken.
Werden hierbei fehlerhafte Angaben getätigt, ist der Garantiegeber berechtigt, wegen
Verletzung der sich daraus ergebenden Obliegenheitspflichten die Garantieleistung abzulehnen.
Sämtliche Belege gemäß obiger Aufstellung und mithin die Ansprüche aus einer Garantieleistung
müssen spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Schadensbehebung bei der Firma moebelplus Deutschland
GmbH & Co KG eingereicht werden. Bei der Frist von zwei Monaten handelt es sich um eine Ausschlussfrist.
Ist die Frist verstrichen, ist der Garantieanspruch insoweit unwiederbringlich verfallen.
Der Garantienehmer ist zudem verpflichtet, etwaige ausgetauschte Bauteile bis zur endgültigen
Regulierung des Garantiefalls oder bis zur schriftlichen Freigabe seitens der Firma moebelplus Deutschland
GmbH & Co KG aufzubewahren oder für die Aufbewahrung Sorge zu tragen.
8. Höchsthaftung
Der Anspruch auf Garantieleistung ist der Höhe nach beschränkt.
Insoweit ergibt sich ein Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten begrenzt auf den Zeitwert des
gekauften Produktes. Die Parteien vereinbaren, dass der Zeitwert in den ersten zwei Jahren nach dem
Kaufdatum 100 % des Kaufpreises beträgt. Der Zeitwert im dritten Jahr beträgt 80 % des tatsächlichen
Verkaufspreises gemäß Anschaffungsrechnung, im vierten Jahr 70 % des tatsächlichen Verkaufspreises gemäß
Anschaffungsrechnung und im fünften Jahr noch 60 % des tatsächlichen Verkaufspreises gemäß
Anschaffungsrechnung. Sofern ein Garantiefall vorliegt und ein Garantieanspruch gegeben ist, beschränken
sich die Erstattungsansprüche der Höhe nach auf diese Zeitwerte. Selbiges gilt insoweit dann, wenn die
Reparaturkosten höher sind, als der Zeitwert des Gerätes oder auch eine Beseitigung des Mangels
wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint, da die Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen würden.
In dem Fall, in dem die Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen würden, kann der Garantienehmer
statt der tatsächlichen Reparatur die Zeitwertentschädigung verlangen. In diesem Fall ist neben der
Einreichung der unter Ziffer 7. genannten Unterlagen auf gesondertes Verlangen des Garantiegebers auch das
defekte Gerät zur Prüfung und im Falle eines Garantiefalls zum Verbleib an den Garantiegeber einzureichen.
Über den Zeitwert darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Höchstentschädigung
gemäß Zeitwert beinhaltet auch sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erstellung eines
Kostenvoranschlages oder etwaiger angefallener Fahrtkosten.
9. Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich dieses Garantieversprechens ist auf folgende Länder beschränkt:
- Deutschland
- Österreich
- Niederlande
- Belgien
- Luxemburg
10. Anzuwendendes Recht
Für Ansprüche aus der Garantie ist deutsches Recht anzuwenden.












