Zargenspanner 3er Set Türspanner Zargenzwinge Türrahmen Türspreize Türzarge

• Hält Türzargen exakt in Position
• Ausziehbare Teleskopstange 51 – 115 cm
• Druckplatten neigbar bis 45°
• Spannung einstellbar mittels Handgriff
• Stufenloses Pumpsystem

Bei Rückfragen: WilTec Artikelnummer 62331 angeben.






Mit diesem 3er Set Zargenspannern gelingt das Setzen von Türrahmen mühelos. Denn die Zargenspanner ermöglichen es Ihnen, die Türzargen in die exakte Position zu pressen und sie zu fixieren. So haben Sie weiterhin beide Hände frei und nichts kann verrutschen. Oftmals passiert es nämlich, dass der Türrahmen nach dem Ausschäumen zusammengedrückt wird. Dieses Problem wird durch die Zargenspanner vermieden. Denn die gewünschte Spannung wird bei diesen praktischen Helfern mittels Handgriff und einem stufenlosen Pumpsystem eingestellt sowie gehalten.

Die Zargenspanner bestehen aus einer dreiteiligen Teleskopstange aus A3 Stahl mit Feder und zwei Druckplatten aus Kunststoff. Die Druckplatten sind bis zu einem Winkel von 45° neigbar, da sie über Kugelgelenke verfügen. Das ermöglicht das schräge Einsetzen von Türspreizen. Es braucht nur wenige Handgriffe, dann sind die Zargenspanner bereit für ihren Einsatz. Durch die Teleskopierbarkeit können die Spanner auf eine Länge von 51 bis 115 cm eingestellt werden. Dabei sind die Zargenspanner für eine Tragkraft von 30 kg ausgelegt. Bei geneigter Druckplatte verringert sich die Tragkraft auf 25 kg.
sku62331
Nettogewicht in kg3.0000
MaterialKunststoff / Stahl
max. Traglast30 kg
Farbeblau
HerstellerWilTec
ArtikelZargenspanner / Türspanner
ProduktartTeichfilter Set
Gewicht in kg0,88
AbmessungenGesamt: 20 x 8 x 51 cm Länge verstellbar: 51 – 115 cm Druckplatten: 12,5 x 8 cm Inneres Rohr: 27,5 x 360 x 0,8 mm Äußeres Rohr: 30,4 x 310 x 0,8 mm Mittleres Rohr: 10 x 448 mm
Anwendung / Information / AusstattungTragkraft pro Spanner bei 45°: ca. 25 kg
Zubehör3 x Zargenspanner


Für diesen Artikel bestehen keine über gesetzliche Mängelrechte hinausgehende Rechte im Sinne einer Garantie gemäß § 443 BGB. Sollte im Bestellablauf der Abschluss einer „Garantieverlängerung“ angeboten werden, handelt es sich hierbei nicht um eine Leistung des Verkäufers, sondern alleine um eine Leistung des werbenden Versicherers, über die der Käufer einen gesonderten Vertrag mit dem Versicherer abschließen muss und die keinerlei Einfluss auf die Rechte zwischen Käufer und Verkäufer hat.
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