Die Firma Hawos GmbH gewährt für alle Hawos-Getreidemühlen bei Benutzung im privaten Haushalt 10 Jahre Garantie.
Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Garantiezeit 2 Jahre.
Die Garantie beginnt ab Kaufdatum (Datum der Rechnung).
Bei Material- oder Verarbeitungsfehlern repariert der Hersteller (Firma Hawos GmbH) die Mühle kostenlos innerhalb der Garantiezeit.
Dies umfasst nicht den Ersatz von Folgeschäden, gilt nicht bei Verlust oder bei natürlichem Verschleiß oder bei Schäden,
die auf unsachgemäßem Gebrauch oder mangelnder oder unsachgemäßer Pflege beruhen.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Sie können diese, im Fall
eines Mangels, unabhängig von der Garantie uns gegenüber geltend machen.
Garantiegeber: hawos Kornmühlen GmbH, Ober-Eschbacher Straße 37, 61352 Bad Homburg
Die Garantie gilt für Deutschland.
Im Garantiefall übernehmen wir gerne die Abwicklung für Sie.
Kontaktdaten: Mario Noack, Radeberger Str. 133a, 01900 Großröhrsdorf