Tangit Expansionsharz M3000 150ml


Tangit M 3000 ist ein zweikomponentiges Expansionsharz ohne Treibgase, das zur Fixierung und Reparatur von Ein- und Mehrsparten-Hauseinführungen sowie Abwasser- und Kabel-Wanddurchführungen eingesetzt wird. Das Produkt ist ein selbstverfüllender Polyurethan-Schaum, der chemisch auf der Reaktion zwischen Methylendiphenyldiisocyanat (MDI) und Polyolen basiert. Die Wanddurchführungen werden durch diese Polymerisationsreaktion zuverlässig gegen Feuchtigkeit und drückendes Wasser abgedichtet..

LIEFERUMFANG

150 ml Koax-Kartusche incl. Statikmischer und Verlängerung: mit oder ohne Stössel (bitte auswählen)

  • Die 150 ml Kartusche kann ohne Stössel mit einer 2K-Koax-Kartuschenpresse für M3000 verarbeitet werden.
  • Die 150 ml Kartusche kann in Kombination mit Stössel auch mit einer handelsüblichen stabilen 1K Pistole verarbeitet werden.

EIGENSCHAFTEN

  • Selbstverfüllend bis zum fünffachen Volumen
  • Nach fünf Minuten funktionsfest
  • Nach 30 Minuten voll belastbar
  • Verrottungsbeständig, nicht beständig gegen UV Licht (Sonnenlicht) 
  • Entspricht DVGW VP 601
  • Auszugs- und torsionsfest
  • Thermisch belastbar (650 °C/30 Min.)
  • Wasserdicht gemäß DIN 18533
  • W1.1-E, W1.2-E (nur Tangit M 3000)
  • W2.1-E (Tangit M 3000 + Tangit M 4082)
  • WU-Beton Beanspruchungsklasse 1 + 2
  • In Anlehnung an DVGW VP 601: Gasdicht bis Prüfdruck 3 bar (nur M 3000)
  • Radondicht ab 48 mm Schichtdicke
  • 150 ml Kartusche: In 2K-Koax-Kartuschenpresse (Henkel PPGUN) einsetzen.
  • Die 150 ml Kartusche kann in Kombination mit dem beiliegenden Stössel auch mit einer stabilen 1K Pistole verarbeitet werden.
  • keine spezielle Auspresspistole erforderlich beim Kauf mit Stössel

ANWENDUNG

  • Bestandteil vieler Systemanbieter von Hauseinführungen
  • Ringraumverschluss im Nasseinbau nach DIN 18533
  • Medienleitungen, Schutz- und Futterrohre
  • Unterkellerte und nicht-unterkellerte Gebäude
  • Sanierung undichter Durchführungen
  • Verschluss nicht genutzter Kernbohrungen
  • Abdichtung von Brunnenköpfen und –schachtringen

Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial 

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als  Abfall anfallen
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
  • Mehrwegverpackungen

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.

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