


Der Hella 8EA 011 611-511 Starter/Anlasser ist eine hervorragende Wahl für Ihren VW Up (121, 122, BL1, BL2). Mit einer Leistung von 12V und 1.5kW garantiert dieses Produkt eine zuverlässige und effiziente Leistung. Der Starter verfügt über 13 Zähnezähne und eine Drehrichtung gegen den Uhrzeigersinn, die eine optimale Leistung gewährleisten. Die Befestigung des Starters ist durch die 3 Befestigungsbohrungen einfach und sicher, und der Flansch-Ø von 79 und die Ritzel-Grundposition von 62 sorgen für eine perfekte Passform. Sie müssen sich keine Sorgen um die Altteilerückführung machen, da HELLA auf das Pfandsystem verzichtet. Alle HELLA Neuteile sind qualitätsgeprüft und erfüllen die hohen Anforderungen des HELLA Kompetenzzentrums. Dieses Produkt gehört zur Kategorie Autoteile & Zubehör und speziell zur Untergruppe Autoelektrik. Es hat eine Verpackungslänge von 27 cm, eine Verpackungsbreite von 19,5 cm und eine Verpackungshöhe von 14 cm. Das Verpackungsgewicht beträgt 3.54 kg. Mit der Herstellernummer 8EA 011 611-511 und der EAN/GTIN 4082300768480 ist dieses Produkt leicht zu identifizieren. Vertrauen Sie auf die Qualität und Leistung von Hella, einer Marke, die für ihre hochwertigen Produkte bekannt ist.
Vergleichsnummer 02M 911 021 G, 02M 911 021 GX, 02M 911 024 Q, 02M 911 024 QX
OE/OEM Referenznummer(n) BOSCH 0 001 179 602, BOSCH 0 001 179 603, BOSCH 0 986 025 870, BOSCH 0 986 029 140, BOSCH 0 986 UR5 034, BOSCH 0001179500, BOSCH 0001179501, BOSCH 0001179510, BOSCH 0001179511, BOSCH 0001179512, BOSCH 1 986 S00 883, BOSCH 1 986 S00 884, BOSCH 1 986 S00 99Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

3. Fahrzeugbatterien
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist.
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Unsere Produkte sind Kundenretouren, die innerhalb des Widerrufs- oder Rückgaberechts zurückgegeben wurden. Es ist möglich, dass die Artikel bereits ausgepackt wurden und kurz in verwendung waren, die Verpackung beschädigt oder nicht mehr vorhanden ist. Einige Produkte können Gebrauchsspuren aufweisen. Der genaue Zustand wird in der Artikelbeschreibung und den Produktbildern beschrieben.

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