Felgenblitz
säurefreiFelgenreiniger neutral viskos
Das kraftvolle, pH-neutrale Felgenreinigungsgel auf Basis eines speziellen neutralen Inhaltsstoffs. Eingebrannte Bremsstäube, Flugrost und andere anorganische
Verschmutzungen werden gründlich und materialschonend entfernt. Die viskose
Einstellung bewirkt ein langes Anhaften und Einwirken. Die Wirksamkeit wird durch den
Leistungsindikator (Rotfärbung) sichtbar. Mit Abperleffekt und Glanzadditiven.
Anwendungsgebiete
Alu-, Stahl- und Chromfelgen. Empfindliche Felgen wie z.B. polierte Alufelgen vorab an
unauffälliger Stelle auf Materialverträglichkeit prüfen.
Anwendungsempfehlung
Pur auf die Felgen aufsprühen und ca. 3 Minuten einwirken lassen, bei Bedarf mit Bürste
nacharbeiten und gründlich mittels Hochdruckgerät abspülen. Bei starken
Verschmutzungen den Vorgang wiederholen. Bei empfindlichen Felgen Produktreste
vollständig aus Radmutterlöchern und Vertiefungen entfernen und ggf. nachtrocknen.
Warnhinweise
Vor Anwendung auf Eignung und Verträglichkeit prüfen.;
Hinweis
Diese Produktinformation soll und kann Sie nur unverbindlich beraten. Eine Haftung
unsererseits kann hieraus nicht abgeleitet werden. Prüfen Sie bitte, ob das Produkt für
Ihren Anwendungsfall geeignet ist. Zur Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gefahrenkennzeichnung gemäß CLP:
Signalwort: Gefahr
Piktogramme: GHS05, GHS07
Gefahrenhinweise:
H302 – Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H318 – Verursacht schwere Augenschäden.
H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise:
P101 – Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 – Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 – Einatmen von Dampf oder Aerosol vermeiden.
P280 – Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 – BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 – Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen.
P501 – Inhalt / Behälter einer zugelassenen Entsorgungseinrichtung zuführen.