Bestseller

  • • Bentley GT lizenzierter Kinderauto: Unser original Bentley GT lizenzierter Elektroflitzer in edlem Weiß ist ein echter Hingucker. Das ist sportlich luxuriöses Fahrgefühl für Ihre Kleinen, und ein Heidenspaß für Eltern und Großeltern.

  • • Sicherheit geht vor: Dank Sicherheitsgurt wird Ihr Kind auch bei flotteren Fahrmanövern souverän im Sitz gehalten. Via Fernbedienung haben Sie als Eltern immer die Möglichkeit, im Notfall selbstständig einzugreifen und das Fahrzeug zu stoppen.

  • • Einfache und sichere Bedienung: Gebremst wird, sobald der Fuß vom Gaspedal genommen wird. Die 2 Geschwindigkeitsstufen sind manuell einstellbar, sodass Höchstgeschwindigkeiten von 2,5-5km/h möglich sind.

  • • Mit Licht und Sound: Neben realistischer Lichtanlage verfügt der Elektroflitzer über eine Musik-Funktion. MP3-Player per USB, TF, MP3 anschließen. So macht Fahren noch mehr Laune.

  • • Gesamtdaten: Abmessungen L108 x B60 x H43cm, Sitzmaß L33 x B17,5 x H24cm, 2 x Akku 6V, 4AH, Ladezeit 8-12h, Laufzeit mit vollem Akku ca. 45min, Geschwindigkeit 2,5-5km/h, max. Belastbarkeit 30kg, Gewicht 14,3kg.
  • · Material: Metall, Kunststoff
    · Farbe: Weiß
    · Gesamtmaße: L108 x B60 x H43cm
    · Sitzmaß: L33 x B17,5 x H24cm
    · 2 x Akku: 6V, 4AH
    · Ladezeit: 8-12h
    · Laufzeit mit vollem Akku: ca. 45min
    · Geschwindigkeit: 2,5-5 km/h
    · Max. Belastbarkeit: 30kg
    · Nettogewicht: ca. 14,3kg
· 1 x Kinderelektroauto inkl. Eurostecker
· 1 x Fernbedienung
· 1 x Bedienungsanleitung

  • · Elektroauto für Kinder von 3-5 Jahren
    · Mit Vorwärts- und Rückwärtsgang
    · Geschwindigkeit in 2 Stufen manuell einstellbar
    · Mit Lichteffekt und Musik-Funktion (USB, MP3, TF)
    · Bequemer Sitz mit Sicherheitsgurt für sichere Fahrt
    · Leistungsstark dank der 2 x 390 Motoren
    · Inkl. Fernbedienung
    · Einfache Montage

Neue Produkte

Hinweise zur Entsorgung von Elektrogeräten

Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin.

Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, vor der Abgabe dieser Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren zu entnehmen, sofern diese nicht von diesen Altgeräten umschlossen sind. Ebenso müssen Lampen entnommen werden, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Die entnommenen Batterien sind dann in den Verkaufsstellen für Batterien oder an Recyclinghöfen bzw. sonstigen Batterie-Sammeleinrichtungen kostenlos zur Entsorgung ab zugegeben.

Als Endnutzer sind Sie für die Löschung personenbezogener und sonstiger vertraulicher Daten von ihren Altgeräten vor der Übergabe selbst verantwortlich.

Die Rückgabeabsicht können Sie aber auch noch nach dem Erhalt des Neugerätes anmelden.