| Info: Gemäß neuem EU-Recht übernimmtauch der Privatverkäufer die Gewährleistung für seine Artikel, egal ob neu oder gebraucht, sofern er sich nicht ausdrücklich davon distanziert. Dies tue ich hiermit. Es handelt sich um eine Privatauktion. Bei Ersteigerung dieser Ware wird ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen. Rücktritt vom Kaufvertragausgeschlossen, keine Garantieansprüche, keine Rücknahme der Ware und keine Gewährleistung. |
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