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BLIC Lüftungsgitter, Stoßfänger 5513-00-3451921P für MAZDA

Einbauposition : Links
Lieferumfang : 1x Lüftungsgitter, Stoßfänger
Modelljahr bis : 2005
Stoßfänger - Lüftungsgitter


Hinweis zur Fahrzeugzuordnung:

Bitte prüfen Sie unbedingt vor jedem Kauf ob der Artikel für Ihr Fahrzeug passend ist. Unsere Artikel gehen alle automatisch in den Versand daher ist es uns nicht möglich nachträgliche Anfragen zu prüfen.
Um die Passgenauigkeit zu prüfen nutzen Sie bitte unsere Fahrzeugliste. Hier geben Sie einfach die Schlüsselnummern ein diese finden Sie auf Ihrem Fahrzeugschein unter 2.1. und 2.2. und geben das richtige Baujahr an.
Bitte beachten Sie des weiteren die angebenen Einschränkungen hierzu. In manchen Fällen ist es unteranderem noch ratsam den Motorcode, die Fahrgestellnummer... zur Verfügung zu haben.
Sollten Sie sich nicht sicher sein ob der Artikel bei Ihnen passt bitte schreiben Sie uns vor dem Kauf

Marke Modell Typ ccm KW PS Baujahr HSN-TSN Einschränkungen
MAZDA6 Hatchback (GG)1.81798 8812008/2002-08/2007 7118-533
MAZDA6 Hatchback (GG)1.81798 8812008/2002-08/2007 7118-AAJ
MAZDA6 Hatchback (GG)2.01999 10414108/2002-08/2007 7118-268
MAZDA6 Hatchback (GG)2.32261 12216608/2002-08/2007 7118-270
MAZDA6 Hatchback (GG)2.32261 12216608/2002-08/2007 7118-539
MAZDA6 Hatchback (GG)2.32261 12216608/2002-08/2007 7118-AAI
MAZDA6 Hatchback (GG)2.0 DI1998 10013608/2002-08/2007 7118-266
MAZDA6 Hatchback (GG)1.81798 8812008/2002-08/2007 7118-262
MAZDA6 Hatchback (GG)2.0 DI1998 8912108/2002-08/2007 7118-AAH
MAZDA6 Hatchback (GG)2.0 DI1998 8912108/2002-08/2007 7118-543
MAZDA6 Hatchback (GG)2.0 DI1998 8912108/2002-08/2007 7118-264
MAZDA6 Station Wagon (GY)2.32261 12216601/2002-02/2008 7118-256
MAZDA6 Station Wagon (GY)2.3 AWD2261 11916211/2002-08/2007 7118-AAP
MAZDA6 Station Wagon (GY)2.32261 12216601/2002-02/2008 7118-540
MAZDA6 Station Wagon (GY)2.32261 12216601/2002-02/2008 7118-AAN
MAZDA6 Station Wagon (GY)2.0 DI1998 10013608/2002-02/2005 7118-260
MAZDA6 Station Wagon (GY)2.0 DI1998 8912108/2002-08/2007 7118-257
MAZDA6 Station Wagon (GY)2.0 DI1998 8912108/2002-08/2007 7118-544
MAZDA6 Station Wagon (GY)2.0 DI1998 8912108/2002-08/2007 7118-AAM
MAZDA6 Station Wagon (GY)2.3 AWD2261 11916211/2002-08/2007 7118-255
MAZDA6 Station Wagon (GY)2.01999 10414108/2002-08/2007 7118-259
MAZDA6 Station Wagon (GY)1.81798 8812008/2002-08/2007 7118-AAO
MAZDA6 Station Wagon (GY)1.81798 8812008/2002-08/2007 7118-534
MAZDA6 Station Wagon (GY)1.81798 8812008/2002-08/2007 7118-258
MAZDA6 Stufenheck (GG)2.0 DI1998 10013606/2002-08/2007 7118-265
MAZDA6 Stufenheck (GG)2.32261 12216606/2002-08/2007 7118-AAD
MAZDA6 Stufenheck (GG)2.32261 12216606/2002-08/2007 7118-538
MAZDA6 Stufenheck (GG)2.32261 12216606/2002-08/2007 7118-269
MAZDA6 Stufenheck (GG)2.01999 10414106/2002-08/2007 7118-267
MAZDA6 Stufenheck (GG)1.81798 8812008/2002-08/2007 7118-AAE
MAZDA6 Stufenheck (GG)2.0 DI1998 8912108/2002-08/2007 7118-263
MAZDA6 Stufenheck (GG)2.0 DI1998 8912108/2002-08/2007 7118-542
MAZDA6 Stufenheck (GG)2.0 DI1998 8912108/2002-08/2007 7118-AAC
MAZDA6 Stufenheck (GG)1.81798 8812008/2002-08/2007 7118-532
MAZDA6 Stufenheck (GG)1.81798 8812008/2002-08/2007 7118-261
GK2A-50-C21B , GK2S-50-C21B

Altölentsorgung


Gemäß der Altölverordnung nehmen wir folgende gebrauchte Öle kostenlos zurück: Vebrennungsmotorenöle, Getriebeöle, Ölfilter sowie beim Ölwechsel anfallende ölhaltige Abfälle. Sie können das Altöl in der Menge bei uns zurückgeben, welche der bei uns gekauften Menge entspricht.

Unsere Annahmestelle ist:

Warenhandel Dick
Hermann Dick
Birkenweg 4
94536 Eppenschlag
Deutschland

Sie können die Öle dort während der Öffnungszeiten (Werktags, Mo – Fr zwischen 9 und 12 Uhr) abgeben. Alternativ kann das Altöl an unsere Annahmestelle gesendet werden. Bitte beachten Sie, dass für Altöl besondere Transportbedingungen gelten können. Wir weisen außerdem darauf hin, dass unsere Annahmestelle über eine Einrichtung verfügt, die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.



Falls Sie ein gewerblicher Endverbraucher sind, weisen wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.


3.Fahrzeugbatterien

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattGverpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist






Rechnung:


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