EVE LF280K V3 A Grade LiFePO4-Zellen 280 Ah Lithium-Eisenphosphat 3.2 V
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Garantie:
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5 Jahre |
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Terminals:
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M6 Gewindebolzen |
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Epoxy-Isolierplatten:
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enthalten |
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Busbars (Zellverbinder):
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Busbars enthalten |
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Nennspannung:
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3,2 V |
| Kapazität: | 280 Ah |
| Entladestrom konstant: | 140 A 0,5C |
| Ladestrom konstant: | 140 A 0,5C |
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max. Entladestrom:
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280 A 1C (bei 25 °C) |
| max. Ladestrom: | 280 A 1C (bei 25 °C) |
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Entladespannung:
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2,5 V |
| Ladespannung: | 3,65 V |
| Zellen: | EVE A GRADE |
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Zyklenfestigkeit (SoH 70 %):
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> 8000 @ 0,5C 100 % DoD |
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Innenwiderstand (ICR):
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< 0,25 mΩ (25 °C, 30 % SOC, AC, 1 kHz) |
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Innenwiderstand (DCR):
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< 1,5 mΩ (25 °C, 50 % SOC, DC, 0 kHz, 1C) |
| Maße (L*B*H): | 173,7 x 71,7 x 204,6 mm |
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Ladetemperatur:
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0 °C ~ 60 °C |
| Entladetemperatur: | -30 °C ~ 60 °C |
| Gewicht: | 5,49 kg |
Flexible Busbars gibt es hier:
Besonderheiten der V3- und MB-Modelle
Die LF280K V3-Modelle gehören zur neuesten Generation von EVE. Diese Zellen bieten eine beeindruckende Lebensdauer von bis zu 8.000 Zyklen bei 0,5C, was sie ideal für Anwendungen mit hohen Anforderungen an Langlebigkeit und Zuverlässigkeit macht.
"Stacking" Stapel-Technologie
Die EVE LF280K V3 Zellen nutzen, wie auch die MB30 und MB31 Modelle, die innovative Stacking-Technologie, die sich durch ihre kompakte Bauweise und verbesserte Wärmeableitung auszeichnet, im Gegensatz zur herkömmlichen Wickeltechnologie. Diese Modelle sind leicht an ihren 8-eckigen Terminals zu erkennen, die für eine erhöhte Kontaktfläche und damit optimierte Leitfähigkeit sorgen. Aktuell bieten sowohl CATL als auch EVE diese fortschrittlichen Zellen der nächsten Generation an, die insbesondere für Anwendungen mit hohen Anforderungen an Leistung und Lebensdauer geeignet sind.
Die Stacking-Technologie bietet entscheidende Vorteile:
- Effiziente Struktur und Energiedichte: Die kompakte Anordnung der Schichten ermöglicht eine höhere Energiedichte und eine gleichmäßige Spannungsverteilung, was die Lade- und Entladeleistung optimiert.
- Verbesserte Wärmeableitung: Eine gleichmäßige Schichtung sorgt für besseren Kontakt zwischen den Schichten und ermöglicht eine effiziente Kühlung. Dadurch wird die Wärmeentwicklung reduziert, was die chemische Stabilität der Batterie verbessert.
- Reduzierter Innenwiderstand und erhöhte Lebensdauer: In gestapelten Zellen sind die Stromleiter gleichmäßiger verteilt und besser mit den Elektroden verbunden. Dies verringert den Innenwiderstand, minimiert die Wärmeerzeugung und verlängert die Lebensdauer der Batterie.
Welche Grundvoraussetzung muss erfüllt sein?
Unter der Artikelbeschreibung befindet sich der Abschnitt „Rechtliche Bestimmungen“. In den Hinweisen des Verkäufers finden Sie den Verweis „Nachweis zur Anwendung des Nullsteuersatzes in Deutschland“. Dieser ist eil der AGB. Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie die im Folgenden beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.
Achtung: Der Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG gilt ausschließlich für deutsche Endabnehmer.
Gewerbliche Kunden sind von der Anwendung des Nullsteuersatzes ausgeschlossen.
Wichtig:
Adressen von
Packstationen, Paketdienstleistern, Versandlagern
oder
Weiterleitungsdiensten
(z. B. „Paketstation Swiss“, Grenzpaketdienste) werden nicht beliefert.
Die Lieferung muss
direkt an den Rechnungsempfänger
erfolgen – ein nachgelagerter Versand durch Dritte ist unzulässig.
Bestellungen, die gegen diese Bedingungen verstoßen, werden
storniert.
Der Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG gilt nur, wenn:
- Sie Betreiber der Photovoltaikanlage sind oder zum Zeitpunkt der Lieferung voraussichtlich sein werden.
- Die Anlage
auf oder in der Nähe eines begünstigten Gebäudes
installiert wird.
→ Die Betreibereigenschaft ist die zwingende Grundvoraussetzung für alle weiteren Erleichterungen.
Welche Vereinfachungsregeln gelten für Stromspeicher und Komponenten?
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1. Vereinfachungsregel – Gebäudebezug durch 30 kW-Grenze
Es wird automatisch ein begünstigtes Gebäude angenommen,
wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder voraussichtlich nicht überschreiten wird -
2. Vereinfachungsregel – Speicher über 5 kWh
Für Stromspeicher mit mehr als 5 kWh wird automatisch angenommen, dass sie für ein begünstigtes Gebäude vorgesehen sind.→ Ein zusätzlicher Nachweis zur Gebäudeart oder zur Anlagengröße ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Was gilt als begünstigtes Gebäude?
Dazu zählen insbesondere:
- private Wohnhäuser und Wohnungen
- Gartenlauben und Wochenendhäuser
- ortsfest genutzte Wohnwagen oder Tiny Houses
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Gebäude mit gewerblicher Nutzung, sofern die PV-Anlage auch privaten Zwecken dient
(z. B. Laden eines privaten E-Autos)
Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen
Der Käufer erklärt, dass er zur Anwendung des Nullsteuersatzes berechtigt ist. Dazu befindet sich unter der Artikelbeschreibung im Abschnitt "Hinweise des Verkäufers" eine Erweiterung der AGB mit der Bezeichnung "Nachweis zur Erfüllung der Voraussetzungen für den Nullsteuersatz".
Entsprechende Regelungen befinden sich im Umsatzsteuer-Anwendungserlass unter Abschnitt 12.18 Abs. 6.
Abschnitt 12.18 Abs. 6 Umsatzsteuer-Anwendungserlass:
Der leistende Unternehmer hat nachzuweisen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen zur Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllt sind. Ausreichend für den Nachweis ist es, wenn der Erwerber erklärt, dass er Betreiber der Photovoltaikanlage ist und es sich entweder um ein begünstigtes Gebäude handelt oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MaStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird. Eine Erklärung des Erwerbers im Sinne des Satzes 2 kann auch im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung (z. B. AGB) erfolgen. Dasselbe gilt für nachträgliche Lieferungen von Speichern, wesentlichen Komponenten und Ersatzteilen.
Lesen Sie sich bitte vor dem Kauf folgende Produkt- und Sicherheitshinweise durch:
5 Jahre Garantie
1. Garantieumfang
Für die gelieferten LiFePO4-Batteriezellen gilt eine Garantie von 5 Jahren auf Herstellungs- und Materialfehler.
Die Garantie gilt für Herstellungs- und Materialfehler, die nicht durch unsachgemäße Verwendung, falsche Montage, fehlerhafte Systemintegration, Betrieb außerhalb der Spezifikation, äußere Einwirkungen, Fahrlässigkeit oder Missbrauch der Batteriezellen verursacht wurden.
Herstellungs- oder Materialfehler, die bereits bei Erhalt der Ware vorhanden waren, aber zunächst unbemerkt bleiben, können von der Garantie abgedeckt sein.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben hiervon unberührt. Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Mängelrechte ist unentgeltlich. Diese Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
2. Produkt- und Sicherheitshinweise
Die zusammen mit der Rechnung übermittelten „paircycle Produkt- und Sicherheitshinweise“ sind zu beachten. Sie enthalten wesentliche Hinweise zu Transport, Lagerung, Montage, Verschaltung, Betrieb, Wartung, Sicherheit und Entsorgung der Batteriezellen.
Ein Garantieanspruch besteht nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Produkt- und Sicherheitshinweise, des jeweiligen Datenblatts, der zulässigen Betriebsgrenzen oder allgemein anerkannter technischer Regeln verursacht wurden.
Dies gilt insbesondere bei Betrieb ohne geeignetes BMS, fehlendem Top Balancing vor Inbetriebnahme, falscher Verschaltung, unzureichender Isolation, ungeeigneter mechanischer Fixierung, falschem Anzugsdrehmoment, Betrieb außerhalb der zulässigen Spannungs-, Strom- oder Temperaturbereiche, Feuchtigkeitseinwirkung, Kurzschluss oder sonstiger unsachgemäßer Verwendung.
Maßgeblich ist die dem Produkt bei Lieferung beigefügte Fassung der Produkt- und Sicherheitshinweise.
3. Ausschluss der Garantie
Nicht von der Garantie abgedeckt sind insbesondere Schäden durch:
Eintauchen in Wasser, Regen, Feuchtigkeit, Korrosion, Überladung, Tiefentladung, Überstrom beim Laden oder Entladen, Kurzschluss, falsche Verschaltung, fehlerhafte oder ungeeignete Schutzplatinen oder BMS, Betrieb außerhalb der zulässigen Spannungs-, Strom- oder Temperaturbereiche, fehlende oder fehlerhafte Überwachung, unsachgemäße Montage, fehlendes Top Balancing vor Inbetriebnahme, mechanische Beschädigung, unzureichende oder ungeeignete Verspannung, Feuer, Frost, Diebstahl, Manipulation, unbefugte Änderung, unsachgemäße Wartung sowie normale Abnutzung.
Schäden, die erst nach dem Einbau, der Verschaltung oder der Inbetriebnahme auftreten und auf Montagefehler, falsch angeschlossene Schutzplatinen, ungeeignete Ladegeräte, fehlerhafte BMS-Einstellungen, fehlendes Top Balancing oder sonstige Fehler beim Aufbau des Batteriesystems zurückzuführen sind, stellen keinen Garantiefall dar.
4. BMS, Überwachung und Nachweispflichten
Der Betrieb der Zellen muss mit einem geeigneten BMS erfolgen, das jede einzelne Zelle überwacht und schützt. Dazu gehören insbesondere Zellspannungen, Temperaturüberwachung, Lade- und Entladeströme sowie Schutz- und Fehlerereignisse.
Im Garantiefall sind auf Anfrage die vorhandenen BMS-Daten, Einstellungen, Fehlerprotokolle, Screenshots oder Logdateien zur Verfügung zu stellen, soweit diese zur Prüfung der Schadensursache erforderlich und dem Kunden zugänglich sind.
Können die für die Prüfung erforderlichen Betriebs- und Monitoringdaten nicht vorgelegt werden und lässt sich dadurch nicht nachvollziehen, ob die Zellen innerhalb der zulässigen Betriebsbedingungen betrieben wurden, kann ein Garantieanspruch abgelehnt werden.
5. Später auftretende Mängel
Nicht abgedeckt ist der vollständige Ausfall eines Batteriepacks nach längerer Nutzung, wenn keine vorherigen Auffälligkeiten einzelner Zellen dokumentiert wurden und die Ursache nicht auf einen Herstellungs- oder Materialfehler der gelieferten Zellen zurückgeführt werden kann.
Produktions- oder Materialfehler betreffen nach technischer Erfahrung regelmäßig einzelne Zellen und nicht sämtliche Zellen eines Packs gleichzeitig.
Im Garantiefall erfolgt daher grundsätzlich eine Prüfung und gegebenenfalls ein Austausch der betroffenen Einzelzellen. Ein Komplettaustausch aller Zellen eines Packs ist ausgeschlossen, soweit nicht ausnahmsweise ein Herstellungs- oder Materialfehler sämtlicher Zellen nachgewiesen wird.
6. Geltendmachung der Garantie
Zur Geltendmachung der Garantie muss der Kunde den Mangel unverzüglich nach Feststellung melden und eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung übermitteln.
Erforderlich sind insbesondere:
Fotos des Aufbaus, Fotos der Zell-QR-Codes, Messwerte der betroffenen Zellen, vorhandene BMS-Daten, BMS-Einstellungen, Fehlerprotokolle, Screenshots oder Logdateien.
Die weitere Prüfung erfolgt nach technischer Bewertung des Einzelfalls.
7. Garantieleistung
Liegt ein Garantiefall vor, erfolgt nach Wahl des Garantiegebers eine Reparatur, ein Austausch der betroffenen Einzelzelle oder eine angemessene Ersatzleistung.
Ein Anspruch auf Austausch des gesamten Batteriepacks besteht nicht, soweit nicht ausnahmsweise ein Herstellungs- oder Materialfehler sämtlicher Zellen nachgewiesen wird.
Die Garantie begründet keinen Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden, Einbaukosten, Ausbaukosten, Nutzungsausfall, Ertragsausfall oder sonstigen mittelbaren Schäden, soweit gesetzlich zulässig.
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf Batterien oder Akkus weist darauf hin, dass diese am Ende ihrer Lebensdauer nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzugeben. Altbatterien, die ich als Neubatterien im Sortiment führe oder geführt habe, können Sie unentgeltlich bei mir abgeben.