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Mipa CC8 2K-HS-Klarlack / Menge und Härter wählbar.
Beschreibung.
Mipa
2K-HS-Klarlack CC 8 ist ein VOC-konformer High-Solid Acryl-Klarlack für
die Ganz- und Teillackierung von PKW und Nutzfahrzeugen mit besonders
brillantem Klarlackstand und optimalem Verlauf auf Lösemittel- und
Wasserbasislacken. Mipa 2K-HS-Klarlack CC 8 gewährleistet vor allem bei
Ofentrocknung aber auch bei Raumtemperaturtrocknung eine optimale
Durchhärtung.
Lässt
sich unmittelbar nach forcierter Trocknung optimal polieren und weist
hohe Beständigkeit gegenüber allen Witterungseinflüssen, sowie
chemischen und mechanischen Belastungen auf. Geeignet auch als
Schutzlack für Neonfarbtöne (Tagesleuchtfarben). Einfache und sichere
Verarbeitung bei allen klimatischen Bedingungen.
Ergiebigkeit: 10,0 - 12,0 m²/l


Gefahrenzeichen.

Gefahrenhinweise.
H222-H229 Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen,Funken,offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P261 Einatmen von Dampf / Aerosol vermeiden.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P305+P351+P338 Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P312 Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum / Arzt anrufen.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen / internationalen Vorschriften.VOC Verordnung.
Seit dem 1.1.2007 gilt die VOC Verordnung (2004/42/EC oder 1999/13/EC).
Produkte, die der VOC Verordnung entsprechen, werden weiterhin uneingeschränkt verkauft.
Wir müssen sicherstellen, dass Kunden, die bei uns einen Lack erwerben,
der nicht den VOC Vorgaben entspricht, diesen auch nur für die von der
VOC-Verordnung genannten Anwendungen einsetzen.
Nur für folgende Anwendungen dürfen Produkte, welche die Normen der VOC Verordnung nicht erfüllen, benutzt werden:
Restaurierung von Oldtimern oder Befüllen von Aerosol-Spraydosen.
Lackierung von Fahrzeugen der Bundeswehr, Zivilschutz, Feuerwehr, sowie
der für die Aufrechterhaltung der Ordnung zuständigen Kräfte.
Lackierung von Fahrzeugen, die im öffentlichen Dienst ausschließlich im
Stadtgebiet eingesetzt werden, sowie Industrielackierungen (z.B.
Kunststoffteile ohne Fahrzeugbezug).
Der Inverkehrbringer trägt die Verantwortung dafür, dass nur
VOC-konforme Produkte für die Fahrzeuglackierung verkauft werden und
desweiteren auch dafür, dass die eingeschränkt verkaufbaren Produkte nur
für die genannten Anwendungen verwendet werden.
Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie mit der oben genannten
Gesetzeslage vertraut sind und von uns hierüber ausreichend informiert
wurden.
Weiterhin bestätigen Sie, dass Sie die nicht den jeweiligen
VOC-Grenzwerten entsprechenden Produkte ausschließlich für die
gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefälle gebrauchen werden. Die
Verantwortung für die bestimmungsgemäße Verwendung der bei uns gekauften
Artikel geht somit auf den Käufer über.