Als Privatverkäufer schliesse ich eine Gewährleistung oder ein Rückgaberecht ausdrücklich aus. Ich versichere aber, das die obigen Angaben wahrheitsgemäss und nach bestem Wissen gemacht zu haben. Mit Abgabe eines Gebots erkennen Sie dieses an.
Und hier nochmals das ganze wasserdicht für alle Rechtsanwälte:
Klausel für den Gewährleistungsausschluss
Hinweise zur Gewährleistung: Unabhängig von der nachfolgenden Regelung zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware gilt für die die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Gewährleistung eine Frist von 2 Jahren bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Des Weiteren gilt unabhängig von der nachfolgenden Regelung zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Gewährleistung eine Frist von 2 Jahren bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Verteters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
Dann viel Glück beim Bieten,