Wegen der neuen
Gesetzesbestimmungen erfolgt der Verkauf unter Ausschluß jeglicher
Gewährleistung,Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf
handelt kann ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Käufer
erklärt sich damit einverstanden auf Garantie, Rücknahme, Minderungen,
Transportschäden sowie Nachverhandlungen ausdrücklich zu verzichten. (§312 d.
Abs. 4 Nr. 5 BGB) und erkennt dies mit seinem Kauf an!
Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter
jeder Online-Verkaufsaktion stehen.