Das
neue EU-Recht schreibt vor, dass nun auch Privatleute eine Garantie von
einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen, es sei
denn, dass sie dies ausschließen. Da ich privat verkaufe und kein
Händler bin, übernehme ich keine Garantie auf verkaufte Artikel. Mit
Ihrer Gebotsabgabe bestätigen Sie dass Sie auf den Umtausch,
Reklamationen oder Rückgabe ausdrücklich zu verzichten, sich zur Abnahme
verpflichten, dies als Vertrag anzuerkennen und vollständig die
Ausschreibung gelesen haben. Auch hafte ich nicht für Sendungen, die auf
dem Postwege verloren gehen, oder beschädigt werden.