Ich bin kein Händler sondern Privatperson. Das neue EU-Recht schreibt jedoch vor, dass nun auch Privatleute eine Garantie/Gewährleistung von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen, es sei denn, dass sie dies ausschließen. Ich übernehme keine Garantie. Ferner sind Sie im Gegensatz zum neuen Verbraucherschutzgesetz als Käufer damit einverstanden, keinen Gebrauch vom neuen Garantie-Gesetz zu machen. Mit Ihrer Gebotsabgabe bestätigen Sie, dass Sie auf den Umtausch, Reklamationen oder Rückgabe ausdrücklich verzichten, sich zur Abnahme verpflichten und dies als Vertrag anerkennen.