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Schock Formhaus D-100 A Onyx - FOMD100AGON+ 2 Hahnlöcher Granitspüle
- Cristalite®-Spüle in Onyx (Anthrazit)
- Becken reversibel
- Passend für Unterschränke ab 45 cm
- 2 Hahnlöcher (bereits gebohrt), Exzenterbetätigung
- Maße: 86 x 50 cm (B x T)
Highlights
CRISTALITE® - Der modische Klassiker
Auch wenn die CRISTALITE® Spüle von SCHOCK die weltweit erste Granitspüle aus Quarzkomposit ist: Gealtert ist sie nie. Bis heute steht SCHOCK CRISTALITE® für kontinuierliche Weiterentwicklung und überzeugt mit immer neuen Farben und Designs, die frische Akzente rund um Arbeitsplatte und Spülbereich setzen.
Made in Germany
Qualität aus Bayern
Die hochwertigen und individuellen Spülen von SCHOCK bestehen aus einem hohen Anteil an natürlichem bayerischen Quarzsand.
Damit kommt nicht nur der Hersteller selbst direkt aus Deutschland, sondern auch ein großer Teil des verwendeten Materials.
Als Unternehmen mit Sitz im Bayerischen Wald steht SCHOCK seit Jahrzehnten für hochwertige Spülenlösungen.
Als ein in Deutschland produzierendes Unternehmen legt SCHOCK besonderen Wert auf höchste Qualität. Die Fertigung der Werkzeuge, der natürliche Quarzsand aus bayrischen Böden, die erste Designidee, Prüfung und Mischung der Komponenten und Farben, Formenbau, Gießprozess und Endbearbeitung - alles ist bei SCHOCK unter einem Dach.
Hitzebeständig
Spülen aus Quarzkomposit sind extrem hitzebeständig. Sie können Temperaturen von bis zu 180 °C standhalten. Dampf und heiße Töpfe machen dem Material also nichts aus.
Fleckenabweisend
Schmutz und Rückstände gehören zum Küchenalltag. Die bewährten Materialtechnologien von SCHOCK wurden speziell für die täglichen Anforderungen in der Küche entwickelt.
Stoßfest
Manchmal passiert es: Ein schwerer Topf fällt in die Spüle. Gut, wenn das Material darauf vorbereitet ist. Der hohe Anteil an Quarz, einem besonders harten Bestandteil von Granit, sorgt für widerstandsfähige Materialeigenschaften, die sich im Küchenalltag bewähren.
Exzenterbedienung
Spülen, die mit einer Exzenterbedienung versehen sind, gestatten Ihnen eine komfortable Nutzung. Diese Funktion ermöglicht es, den Ablauf der Spüle bequem über einen Drehknopf zu öffnen und zu schließen.
Ausstattung
- Diese Spüle ist aus der Schock Basic Line
- Optional verfügbares LED-Licht für das Spülbecken kann nachgerüstet werden.
- Exzenterbetätigung
- Diese Spüle ist reversibel einsetzbar
- Praktisches Plus: Zusätzlicher abgesenkter Ablauf
- Platzsparend im Unterschrank
- 2 Hahnlöcher - weniger Arbeitsaufwand durch bereits gebohrte Hahnlöcher!
Technische Daten
- Außenmaß: 86 x 50 cm (B x T)
- Ausschnittmaße: 84 x 48 cm (B x T)
- Geeignet für Unterschrank ab 45 cm
- Sie möchten in Ihre Spüle eine LED-Beleuchtung einbauen? Entscheiden Sie sich beim Kauf der LED-Spots, in welcher Ausführung Sie die Spüle brauchen.
- Für den Einbau von oben für alle Arten von Arbeitsflächen
- Sie erhalten die Spüle inkl. Ablaufgarnitur
- Der als Zubehör angebotene Geruchsverschluss (Siphon) dient lediglich dazu, schlechte Gerüche daran zu hindern, nach oben zu steigen.
Lieferumfang
- Schock Formhaus D-100 AOnyx - FOMD100AGON+HL1+2 Granitspüle
- Exzenterbetätigung mit 3 ½'' Ablaufgarnitur und Korbventil, Chrom glänzend
Ausstattungsmerkmale

Die Spülen verfügen meist über einen erhabenen Rand oder Profilrand. Nachdem das Ausschnittsmaß in die Arbeitsplatte gesägt wurde, kann die Einbauspüle einfach von oben eingesetzt werden. Vorteil: Die kinderleichte Montage! Geeignet für Arbeitsplatten aus Kunststoff, Holz, Granit und Edelstahl.

Diese Spüle kann um 180° gedreht und entweder mit dem Hauptbecken rechts oder links montiert werden.


Resistent gegen Lebensmittelflecken.

Gibt keine Gerüche weiter.

Unempfindlich gegenüber Temperatureinwirkungen bis 180°C. (DIN13310)

Sehr lange Haltbarkeit.

Absolut unbedenkliches Material.

Die patentierte Oberflächenqualität von Cristalite® und Cristadur® garantiert eine sichere Arbeitsumgebung für den täglichen Umgang mit frischen Lebensmitteln.

Material ist deutlich robuster als Granit.

Dokumente
Zu diesem Artikel passendes Zubehör (optional)
183,80 €zzgl. Versand
281,80 €zzgl. Versand
Garantieerklärung - 5 Jahre Garantie
Gültig ab 01.01.2018
Diese Garantieerklärung ist gültig für alle mit einem Garantiesiegel gekennzeichneten Geräte, die ab dem
01.01.2018 gekauft wurden.
Für Geräte mit einem Kaufzeitpunkt bis einschließlich 31.12.2017 gilt folgende Regelung: Garantieerklärung (PDF - 112 KB).
1. Allgemein
Die moebelplus Deutschland GmbH & Co KG, Lindenstraße 14 in 09241 Mühlau gewährt als Verkäufer Ihnen gegenüber, soweit Sie die Voraussetzungen des Anspruchsberechtigten im Sinne der Ziffer 2. erfüllen, für die erworbenen Produkte jeweils eine fünfjährige Garantie. Unabhängig von dieser Garantie stehen Ihnen daneben Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher uneingeschränkt zu. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, d.h. die Rechte auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung und Schadenersatz, werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt oder berührt.
2. Anspruchsberechtigter für Garantieleistungen
Ansprüche aus der Garantie stehen Ihnen als Käufer nur dann zu, wenn Sie die Produkte als natürliche Person von einem Händler erworben haben und der Kaufgegenstand zu einem Zweck erworben wurde, der überwiegend weder Ihrer gewerblichen, noch Ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
3. Dauer der Garantie
Bei der von der moebelplus Deutschland GmbH & Co KG gewährten Garantie handelt es sich um eine Garantie mit einer Dauer von fünf Jahren. Die Garantie beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung der Ware an Sie oder einen von Ihnen benannten Dritten, der nicht zugleich Beförderer ist.
4. Umfang der Garantie
Die Garantie umfasst sämtliche Mängel und Schäden, die auf Konstruktionsfehlern, Herstellungsfehlern,
Materialfehlern oder Ausführungsfehlern beruhen. In diesem Fall übernimmt die moebelplus Deutschland GmbH
& Co KG die zur Wiederherstellung erforderlichen Materialkosten, Arbeitskosten und Fahrtkosten gemäß
nachstehenden Regelungen, die entstehen, um das Gerät in seinen ursprünglichen mangelfreien Zustand zu
versetzen. Erstattet werden jedoch nur die ortsüblichen und branchenüblichen Verrechnungssätze,
Ersatzteilkosten und Fahrtkosten. Insoweit gelten die vom jeweiligen Hersteller-Kundendienst berechneten
Sätze als vereinbarte Höchstsätze.
Die Garantie greift nur dann ein, wenn tatsächlich ein Mangel
oder ein Schaden durch Konstruktionsfehler, Herstellungsfehler, Materialfehler oder Ausführungsfehler
entstanden ist. Werden vom Hersteller Mängel anerkannt, sind die Kosten, die durch eine Rückruf- und
Rückführaktion entstehen, nicht Gegenstand dieser Garantie.
Sofern ein Mangel nicht beseitigt werden kann bzw. die Reparaturkosten höher sind als der Zeitwert
des Gerätes, welcher hier in Ziffer 8. der Garantieerklärung definiert ist, erfolgt die Entschädigung zum
Zeitwert, d.h. in einer maximalen Höhe des Zeitwertes.
5. Garantieausschlüsse
Nicht von der Garantie umfasst sind folgende Umstände und Schäden:
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung,
- Schäden durch natürliche Abnutzung, Verschleiß, Überlastung,
- Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-/Ergänzungs-/Anbauteile und Pflegemittel,
- Schäden durch äußere Einflüsse, Ereignisse (z.B. Wasserschaden durch Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen,
- Schäden durch Laugenverschleppung (Beschädigungen und Ablagerungen durch über einen längeren Zeitraum im Wasserkreislauf verbliebenes Schmutzwasser),
- geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch sowie den Wert nicht erheblich sind (wie z.B. Geräuschprobleme),
- nicht beachten der Pflege-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten gemäß Gebrauchsanweisung des Herstellers,
- Beeinträchtigungen oder Störungen am versicherten Gerät, die durch Reinigung des Gerätes behoben werden können (z.B. Verschmutzungen, Verstopfungen oder Verkalkungen),
- Schäden, die nicht unmittelbar an dem versicherten Gerät entstehen (Folgeschäden),
- Justierungsarbeiten ohne Ersatzteiletausch,
- reine Resetarbeiten ohne Beseitigung von Programmfehlern (d.h. Reset ohne erforderliches Softwareupdate),
- Schäden an Glas und Leuchtmittel jeglicher Art, Emaille, Kunststoffteile,
- Schäden an Teilen aus Gummi und Dichtungen aller Art,
- Schäden an Scharnieren.
Da die Garantie lediglich für nicht gewerbsmäßige Nutzung bestimmt ist, entfällt die Garantie auch für Geräte, die zeitlich in einem gewerblich ausgerichteten Gastronomiebetrieb eingesetzt wurden oder einer vergleichbaren Nutzung unterlagen, zum Beispiel auch bei Freiberuflern, Organisationen oder Behörden. Die Garantie entfällt vollständig, wenn auch nur einzelne, in den Garantiebedingungen enthaltene Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Veräußert der Garantienehmer (Garantienehmer ist ausschließlich der erste das Gerät erwerbende Endverbraucher, nicht jedoch etwaige Zwischenhändler) das versicherte Gerät, erlischt der Versicherungsschutz am Tag der Veräußerung, da die Garantie nicht übertragbar ist.
6. Nachrangigkeit bei Herstellergarantie
Das hiesige Garantieversprechen erfolgt nachrangig. Liegt eine wirksame Herstellergarantie vor, ist vorrangig die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen. Erst nach endgültiger - begründeter - Ablehnung der Herstellergarantie entsteht der Anspruch aus dem hiesigen Garantieversprechen.
7. Garantiefall / Abwicklung / Ausschlussfrist
Ansprüche auf Erstattung von Garantieleistungen im Schadensfall entstehen ausschließlich durch
Beauftragung des Herstellers oder einen anderen von der Firma moebelplus Deutschland GmbH & Co KG oder dem
Hersteller autorisierten Kundendienst mit Fachwerkstatt. Tritt ein Mangel oder Schaden auf, der zu einer
Einstandspflicht aus dieser Garantie führen kann so hat der Garantienehmer, der Firma moebelplus GmbH den
Umstand bereits vor Mangelbeseitigung anzuzeigen, um somit dem Garantiegeber eine eigenständige
Besichtigung zu ermöglichen.
Bei voraussichtlichen Reparaturkosten, die eine Summe von 300,00 € übersteigen, hat der
Garantienehmer im Vorab eine Freigabe der moebelplus Deutschland GmbH & Co KG zur Reparatur einzuholen
und, soweit dies von der Firma moebelplus Deutschland GmbH & Co KG gefordert wird, im Vorab einen
Kostenvoranschlag einzusenden.
Nach durchgeführter Reparatur hat der Garantienehmer, soweit dieser Garantieansprüche geltend
machen will, eine Kopie der Geräterechnung mitsamt einer Kopie der Garantieerklärung und der
Schadensbeschreibung sowie der Reparaturrechnung dem Garantiegeber zuzusenden. Der Garantiegeber wird dann
eine endgültige Prüfung vornehmen.
Im Falle der Vorlage eines Garantiefalls werden die entsprechenden Reparaturkosten gemäß Ziffer 4.
in Verbindung mit der hiesigen Regelung erstattet.
Der Garantienehmer ist verpflichtet, sämtliche Angaben in Bezug auf die Umstände, die zum
Schadensfall geführt haben, wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen und bei der Aufklärung der Ursachen
mitzuwirken.
Werden hierbei fehlerhafte Angaben getätigt, ist der Garantiegeber berechtigt, wegen
Verletzung der sich daraus ergebenden Obliegenheitspflichten die Garantieleistung abzulehnen.
Sämtliche Belege gemäß obiger Aufstellung und mithin die Ansprüche aus einer Garantieleistung
müssen spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Schadensbehebung bei der Firma moebelplus Deutschland
GmbH & Co KG eingereicht werden. Bei der Frist von zwei Monaten handelt es sich um eine Ausschlussfrist.
Ist die Frist verstrichen, ist der Garantieanspruch insoweit unwiederbringlich verfallen.
Der Garantienehmer ist zudem verpflichtet, etwaige ausgetauschte Bauteile bis zur endgültigen
Regulierung des Garantiefalls oder bis zur schriftlichen Freigabe seitens der Firma moebelplus Deutschland
GmbH & Co KG aufzubewahren oder für die Aufbewahrung Sorge zu tragen.
8. Höchsthaftung
Der Anspruch auf Garantieleistung ist der Höhe nach beschränkt.
Insoweit ergibt sich ein Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten begrenzt auf den Zeitwert des
gekauften Produktes. Die Parteien vereinbaren, dass der Zeitwert in den ersten zwei Jahren nach dem
Kaufdatum 100 % des Kaufpreises beträgt. Der Zeitwert im dritten Jahr beträgt 80 % des tatsächlichen
Verkaufspreises gemäß Anschaffungsrechnung, im vierten Jahr 70 % des tatsächlichen Verkaufspreises gemäß
Anschaffungsrechnung und im fünften Jahr noch 60 % des tatsächlichen Verkaufspreises gemäß
Anschaffungsrechnung. Sofern ein Garantiefall vorliegt und ein Garantieanspruch gegeben ist, beschränken
sich die Erstattungsansprüche der Höhe nach auf diese Zeitwerte. Selbiges gilt insoweit dann, wenn die
Reparaturkosten höher sind, als der Zeitwert des Gerätes oder auch eine Beseitigung des Mangels
wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint, da die Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen würden.
In dem Fall, in dem die Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen würden, kann der Garantienehmer
statt der tatsächlichen Reparatur die Zeitwertentschädigung verlangen. In diesem Fall ist neben der
Einreichung der unter Ziffer 7. genannten Unterlagen auf gesondertes Verlangen des Garantiegebers auch das
defekte Gerät zur Prüfung und im Falle eines Garantiefalls zum Verbleib an den Garantiegeber einzureichen.
Über den Zeitwert darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Höchstentschädigung
gemäß Zeitwert beinhaltet auch sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erstellung eines
Kostenvoranschlages oder etwaiger angefallener Fahrtkosten.
9. Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich dieses Garantieversprechens ist auf folgende Länder beschränkt:
- Deutschland
- Österreich
- Niederlande
- Belgien
- Luxemburg
10. Anzuwendendes Recht
Für Ansprüche aus der Garantie ist deutsches Recht anzuwenden.

















