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  • ● Farbe: Mehrfarbig
    ● Material: 420D Oxford
    ● Maße(aufgeblast): 300L x 180B x 160H cm
    ● Trampolin Abmessungen: 158L x 138B cm
    ● Rutsche Abmessungen: 138L x 85B cm
    ● Empfohlenes Alter: 3-10 Jahre
    ● Belastbarkeit: 100 kg
    ● Gebläseleistung: 350 W
    ● Gebläse-Eingangsspannung: AC110-240V
• 1 × Tragetasche
• 4 × Heringe
• 1 x Luftgebläse
• 1 x Handbuch

  • ● Viele Aktivitäten im Angebot, einschließlich Rutsche und Trampolin, die die Kinder unterhalten
    ● Luftgebläse enthalten, es bläst sich schnell auf
    ● Groß genug für 3 Kinder auf einmal
    ● Das Trampolin der Hüpfburg ist zur Sicherheit mit einem Netz umgeben
    ● Inklusive Erdspieße, um die Kinderhüpfburg und das Luftgebläse sicher im Boden zu verankern
    ● Inklusive Tasche zum Tragen und Aufbewahren
    ● Geeignet für Kinder von 3-10 Jahren

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Hinweise zur Entsorgung von Elektrogeräten

Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin.

Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, vor der Abgabe dieser Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren zu entnehmen, sofern diese nicht von diesen Altgeräten umschlossen sind. Ebenso müssen Lampen entnommen werden, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Die entnommenen Batterien sind dann in den Verkaufsstellen für Batterien oder an Recyclinghöfen bzw. sonstigen Batterie-Sammeleinrichtungen kostenlos zur Entsorgung ab zugegeben.

Als Endnutzer sind Sie für die Löschung personenbezogener und sonstiger vertraulicher Daten von ihren Altgeräten vor der Übergabe selbst verantwortlich.

Die Rückgabeabsicht können Sie aber auch noch nach dem Erhalt des Neugerätes anmelden.