Catfree Katzenschreck Katzenabwehr Ultraschall Tierschreck 88m² Katzenvertreiber

• Katzenabschreckung mittels Ultraschall
• Unschädlich für Mensch & Tier
• Für Menschen nicht hörbar
• Erfassungswinkel 100°, Reichweite 10m
• Ganzjährig einsetzbar

Bei Rückfragen: WilTec Artikelnummer 7010044 angeben.




Der Catfree Katzenschreck dient zur effektiven Abwehr von Katzen mittels Ultraschall. Dabei ist diese Form der Abwehr für Tiere unschädlich, doch gleichzeitig sehr wirksam, um Katzen zu vertreiben. Wenn also Katzen vom Gartenteich, vom Sandkasten, vom Blumenbeet oder von Wildvögeln fern gehalten werden sollen, ist der Catfree eine zuverlässige Möglichkeit.

Der Ultraschall-Katzenschreck kann an der Wand oder mit dem mitgelieferten Erdspieß im Boden montiert werden. Der Catfree erfasst den Eindringling in einem Winkel von 100° bei einer Entfernung von bis zu 10 m. Wird der Bewegungsmelder ausgelöst, sendet der Catfree ein Ultraschallsignal (zwischen 20-24 kHz), das die Katze vertreibt, aber für andere Tiere und auch den Menschen unhörbar sowie unschädlich ist. Geht die 9V Blockbatterie (nicht im Lieferumfang enthalten) zur Neige, zeigt dies ein LED Warnlicht im Detektor an.

TIPP
Durch die Verwendung eines Netzstromadapters (nicht im Lieferumfang enthalten) erhöhen Sie die Intensität des Signals dauerhaft um bis zu 20 %, da der Catfree dann lauter und somit für die Katze deutlich unangenehmer ist. Außerdem ist die Signalstärke gegenüber der abnehmenden Kapazität von Batterien gleichbleibend hoch und der Netzstromadapter auf Dauer kostengünstiger.

Catfree ist die einzige Katzenabschreckung, die von Englands größter Naturschutzvereinigung RSPB empfohlen wird. Durch die wasserdichte Elektronik ist der Betrieb das ganz Jahre über möglich.
sku7010044
Nettogewicht in kg0.1200
HerstellerWilTec
Anwendung / Information / AusstattungBatterie: 9 Volt (nicht im Lieferumfang enthalten) Schutzbereich: 88 m² Reichweite: 10 m Erfassungswinkel: 100 ° Ausgehende Frequenz: 20 – 24 kHz


Für diesen Artikel bestehen keine über gesetzliche Mängelrechte hinausgehende Rechte im Sinne einer Garantie gemäß § 443 BGB. Sollte im Bestellablauf der Abschluss einer „Garantieverlängerung“ angeboten werden, handelt es sich hierbei nicht um eine Leistung des Verkäufers, sondern alleine um eine Leistung des werbenden Versicherers, über die der Käufer einen gesonderten Vertrag mit dem Versicherer abschließen muss und die keinerlei Einfluss auf die Rechte zwischen Käufer und Verkäufer hat.
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