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  • • Hochwertiges Ersatzdach: Dieses Pavillondach ist geeignet für eine Gartenpavillon mit einer Grundfläche von 295-300L x 295-300B cm. HINWEIS: Bitte kaufen Sie es nur, wenn Sie Ihre Pavillongröße kennen. Dies ist nur ein Pavillondach, der Rahmen ist NICHT INKLUSIVE.

  • • Premium-Material: 180 g/㎡ strapazierfähiges und atmungsaktives Polyestergewebe mit PA-Beschichtung, lichtbeständig und UV-geschützt, dass das ganze Jahr über Sonnenschutz und Regenschutz bietet.

  • • Einfache Befestigung: Vordach mit 4 Klettverschlüsse für Befestigungsbügel zum schnellen und einfachen Anbringen und Entfernen des Pavillon Ersatzdachs.

  • • Entwässerungslöcher: Mit 8 Drainagelöchern für den Wasserablauf verhindert das Ersatzdach Regenwasseransammlungen und Korrosion am Rahmen. Vermeiden Sie es, bei Regen unter den Drainagelöchern zu stehen.

  • • Produktdetails: Gesamtmaße: 298L x 295B cm.
  • Technische Daten:

    · Material: Polyester
    · Gesamtgröße: L298 x B295 cm
    · Geeigneter Pavillon Größe: L295-300 x B295-300 cm
    · Klettverschluss Länge: 18 cm
    · Nettogewicht: 2,5 kg
    · Farbe: Orange/Kaffee


· 1 x Ersatzdach
· 1 x Montageanleitung

  • Unser hochwertiges Pavillon-Ersatzdach bietet viel Schatten und Schutz vor der Sonne. An Regentagen ist es ein praktischer Regenschutz, da ein 180 g/㎡ Polyesterstoff mit PA-Beschichtung verwendet wird, das wasserbeständig ist und schädliche UV-Strahlen blockieren kann. Zwei Ecktaschen für Pavillonüberdachungen in den Größen L295-300 x B295-300 cm. Atmungsaktives Oberteil mit 8 Wasserablasslöchern. Ein gemütliches und angenehmes Beisammensein sorgt dafür, dass sich Ihre Familienmitglieder und Freunde in jedem Wohnbereich im Freien wohl fühlen.

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Hinweise zur Entsorgung von Elektrogeräten

Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin.

Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, vor der Abgabe dieser Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren zu entnehmen, sofern diese nicht von diesen Altgeräten umschlossen sind. Ebenso müssen Lampen entnommen werden, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Die entnommenen Batterien sind dann in den Verkaufsstellen für Batterien oder an Recyclinghöfen bzw. sonstigen Batterie-Sammeleinrichtungen kostenlos zur Entsorgung ab zugegeben.

Als Endnutzer sind Sie für die Löschung personenbezogener und sonstiger vertraulicher Daten von ihren Altgeräten vor der Übergabe selbst verantwortlich.

Die Rückgabeabsicht können Sie aber auch noch nach dem Erhalt des Neugerätes anmelden.