Sägebock mit Kettensägenhalter Kettensägenbock zusammenklappbar

• Für fast alle Sägetypen geeignet
• Zusammenklappbar
• Einstellbarer Ablänganschlag
• Hohe Standfestigkeit
• Für Rechts- und Linkshänder geeignet

Bei Rückfragen: WilTec Artikelnummer 61973 angeben.




Das Sägen und Bearbeiten von Holz war noch nie so einfach wie mit diesem universellen Sägebock mit Kettensägenhalterung! Die Vorrichtung eignet sich für alle handelsüblichen Kettensägen und lässt sich zudem so verstellen, dass die Säge sowohl rechts- und linksseitig verwendet werden kann. Durch die Zwangsführung der eingespannten Kettensäge können die Schneidearbeiten sicher und passgenau durchgeführt werden.

Der Sägebock ist nicht nur kompakt, er lässt sich auch problemlos zusammenklappen und kann so bei Nichtbedarf platzsparend verstaut werden. Durch seine stabile Konstruktion aus verzinktem Stahl ist der Bock besonders belastbar. Zusätzlich sorgen die vier Standbeine mit verstellbaren Füßen für einen sicheren Stand, der selbst leichte Bodenunebenheiten ausgleichen kann.

Der Ablängenanschlag lässt sich jederzeit stufenlos verstellen und kann so ganz Ihren Bedürfnissen angepasst werden. Die Sägeschiene lässt sich ganz ohne Vorbohrung am Bock befestigen und verfügt zusätzlich über eine klappbare Schutzvorrichtung, die die Verletzungsgefahr eindämmt.

Die maximale Tragelast des Sägebocks beträgt ca. 120 kg und eignet sich zum Durchsägen von Hölzern und Ästen mit einem maximalen Stammdurchmesser von 25-30 cm. Der Kettenschutz mit Klemmvorrichtung hat eine Größe von ungefähr 45 cm.

Eine Kettensäge ist nicht im Lieferumfang enthalten.
sku61973
Nettogewicht in kg11.0000
Materialverzinkter Stahl
max. Traglast120kg
HerstellerWilTec
Gewicht11
AbmessungenAufgebaut: 88 cm x 71 cm x 96 cm Zusammengeklappt: 88 cm x 15 cm x 9,7 cm
Anwendung / Information / AusstattungEinstellbare Ablänanschlag Zusammenklappbar Mit Schutzvorrichtung Verstellbare Standfüße Säge lässt sich rechts- und linksseitig anbringen


Für diesen Artikel bestehen keine über gesetzliche Mängelrechte hinausgehende Rechte im Sinne einer Garantie gemäß § 443 BGB. Sollte im Bestellablauf der Abschluss einer „Garantieverlängerung“ angeboten werden, handelt es sich hierbei nicht um eine Leistung des Verkäufers, sondern alleine um eine Leistung des werbenden Versicherers, über die der Käufer einen gesonderten Vertrag mit dem Versicherer abschließen muss und die keinerlei Einfluss auf die Rechte zwischen Käufer und Verkäufer hat.
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