Ich biete ein altes Radio von Philips an, wahrscheinlich aus den 60-er Jahren. Die Batterien müssten erneuert werden, ansonsten ist das Radio in Ordnung.

Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Es handelt sich um einen Privatverkauf nach EU-Recht (Paragraf 312 Abs. 4 Nr. 5 BHB). Sie erkennen dies mit dem Kauf an.